Das Magazin Wirtschaftswoche stellt verschiedene Instrumente vor, mit denen Arbeitgeber ihre Lasten auch ohne Entlassungen senken können.
1. Zwangsurlaub
Bei Auftragsmangel dürfen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter dazu zwingen, einen Teil ihres regulären Urlaubs zu nehmen. Wie der Arbeitsrechtler Jobst-Hubertus Bauer berichtet, haben die betrieblichen Belange bei Arbeitsmangel Vorrang vor den Wünschen bei der Urlaubsplanung. Habe der Arbeitgeber allerdings den Urlaub schon genehmigt, dann müsste er die Stornokosten übernehmen.
2. Überstunden abbauen
Betriebe mit Arbeitszeitkonten können die Flaute nutzen, um Überstunden abzubauen. Einzige Ausnahme: Wenn es sich um Lebensarbeitszeitkonten handelt, könnten sich Arbeitnehmer erfolgreich wehren.
3. Arbeitszeit kürzen
Wenn es Tarif- oder Arbeitsverträge hergeben, kann der Arbeitgeber die Arbeitszeiten verkürzen. In Betrieben ohne Tarifbindung müsse der Mitarbeiter allerdings zustimmen.
4. Kurzarbeit nutzen
Arbeitgeber können bei der Agentur für Arbeit Kurzarbeit beantragen. In dem Fall finanziert die Agentur eine Zeit lang bis zu zwei Drittel des Verdienstausfalls.
5. Zulagen kürzen
Auch finanzielle Belastungen können Arbeitgeber kürzen, um die Krise ohne Kündigungen zu überstehen:
Außertarifliche Zulagen: Sie lassen sich nur kürzen, wenn sie nicht vertraglich festgelegt sind. Das gehe "im Prinzip nur, wenn man kurz vor der Insolvenz steht", sagte Bauer der Wirtschaftswoche. Sehe der Arbeitsvertrag hingegen Kürzungserlaubnis vor, so könne Arbeitgeber ohne Zustimmung kürzen.
Freiwilligen Leistungen: Sie könne der Arbeitgeber ohne Probleme fristgerecht kündigen. Einzige Ausnahme: Wurde die Zulage seit vielen Jahren gezahlt, dann habe sie " die Wirkung von fest zugesagten Vertragsbestandteilen", warnt Bauer.
Altersvorsorge: Wurde sie im Arbeitsvertrag zugesagt, dann benötige der Arbeitgeber das Einverständnis des Mitarbeiters, wenn er hier kürzen will.
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(jw)