Niemand hat ein Interesse an Baumängel – das gilt für Handwerker, Kunden, Planer und Architekten gleichermaßen. Trotzdem kommen sie immer wieder vor. Woran liegt das und welche Maßnahmen können Handwerker ergreifen, um auf ihren Baustellen Baumängeln zu verhindern? Antworten kennt Olaf Ringeisen, Malermeister und Experte für Baustellenorganisation.
Die häufigsten Gründe für Baumängel
Ringeisen nennt drei häufige Probleme, die regelmäßig zu Baumängeln führen:
Laut Ringeisen bringt es nichts, auf Planer, Architekten oder Bauleiter schimpfen: „Handwerker sollten sich lieber überlegen, was sie selbst tun können, um Baumängel zu verhindern“, betont der Malermeister.
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Tipp 1: Gute Ablaufplanung für die eigenen Leistungen
Auch wenn andere bei der Planung schludern, sollten Handwerker laut Ringeisen Zeit in eine gute Ablaufplanung stecken. Denn so hätten sie die Zeitstrecke des gesamten Bauvorhabens im Blick und könnten genügend Zeit für die eigene Leistung auf der Baustelle einplanen.
Ringeisen rät Kollegen, bei der Baustellenplanung Antworten auf folgende Fragen zu finden:
Tipp 2: Den Mund aufmachen, wenn etwas schief läuft oder fehlt
„Handwerker kennen ihren Job und wissen, worauf es bei der Bauausführung ankommt“, sagt Ringeisen. Sie wüssten daher genau, was in welcher Reihenfolge gemacht werden muss und welche Infos sie vom Architekten oder von anderen Gewerken benötigen.
Doch manchmal läuft es nicht so, wie es sollte. Dem Malermeister zufolge passieren dann häufig Fehler, die später zu Baumängeln führen: „Deshalb sollten Handwerker aktiv wichtige Infos einfordern oder Behinderungen ansprechen, wenn Abläufe nicht eingehalten werden“, sagt der Malermeister.
Tipp 3: Immer das Vorgewerk prüfen und notfalls Bedenken anmelden
In manchen Fällen sind Handwerker sogar dazu verpflichtet, Probleme auf der Baustelle anzusprechen. „Die Arbeiten des Vorgewerks müssen Handwerker immer prüfen“, sagt Ringeisen. Bevor Bodenleger beispielsweise Parkett verlegen, müssen sie zunächst kontrollieren, ob der Estrichleger seine Arbeiter korrekt erledigt.
Doch was ist, wenn mit dem Werk etwas nicht in Ordnung ist? „In solchen Fällen sollten Handwerker unbedingt schriftlich ihre Bedenken anmelden“, betont der Meister. „Auch dann, wenn sie sich damit auf der Baustelle nicht beliebt machen.“ Denn mit einer schriftlichen Bedenkenanmeldung gegenüber dem Bauherrn sichern sich Handwerker ab. Zugleich tragen sie laut Ringeisen damit dazu bei, spätere Baumängel zu verhindern, weil der Bauherr eine Lösung für das Problem auf der Baustelle finden muss.
Tipp 4: Nicht auf Eigenleistungen des Kunden einlassen
Gerade Privatkunden wollen auf der Baustelle häufig mitanpacken. Manche bestehen zum Beispiel bei Malerarbeitern darauf, die Tapeten selbst abzureißen. Doch Ringeisen warnt: „Darauf sollten sich Handwerker möglichst nicht einlassen.“ Schließlich müssten sie selbst später für ein mängelfreies Werk geradestehen. Doch das sei unmöglich, wenn der Kunde die Vorarbeiten nicht fachgerecht ausführt und Handwerker die Abweichungen von der geltenden DIN-Norm einfach hinnehmen. „Wenn es dann infolge der schlechten Vorleistung zu Baumängeln kommt, verlieren Handwerker den Rechtsstreit vor jedem Gericht“, warnt Ringeisen.
Er weiß, dass Kunden oft davon überzeugt sind, gute Arbeit abzuliefern und daher nur schwer von der Eigenleistungen abzubringen sind. Für Handwerker, die dem Wunsch ihrer Kunden deshalb nachgeben, hat Ringeisen noch einen Tipp: „Vereinbaren sie in solchen Fällen unbedingt eine Vergütung für erforderliche Nacharbeiten.“ Dann könne der Kunde mit anpacken und Handwerker könnten zusätzliche Arbeiten in Rechnung stellen.
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