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Foto: handwerk.com

Drohnen im Handwerk

Wenn der Multikopter kreist

Dachdeckermeister Christian Richter wirbt für seine Drohnen-Einsätze. Weil sie detailgenaue Bilder aus großer Höhe liefern. Und weil er damit Zeit und Kosten spart.

Über dem Dach der Handwerkskammer in Buer schwirrte vor kurzem ein kleines flinkes Flugobjekt. Unten stand Christian Richter, umringt von Zuschauern. Mit einem Steuerungshebel (Joystick) dirigierte er seine Drohne durch die Luft. Um zu zeigen, was sie leisten kann. Und um die Drohnengegner zu besänftigen.

Christian Richter ist Sachverständiger für das Dachdeckerhandwerk in Gelsenkirchen. Er setzt die Drohne, auch Multikopter genannt, seit etwa zwei Monaten ein. Sie wiegt unter fünf Kilogramm, ist mit einer hochauflösenden Kamera ausgestattet und innerhalb von zehn Minuten startklar. Rund 3000 Euro habe er für das High-Tech-Gerät hingeblättert, sagt der Dachdeckermeister. Aber die Investition lohne sich: „Man kann damit schnell und unkompliziert detailgenaue Aufnahmen aus der Luft machen und die Bilder dann am Computer auswerten.“

Bilder von Dächern, Fassaden, Kirchtürmen, Windkrafträdern, Hochspannungsleitungen oder Brücken zum Beispiel. Richters Drohne macht alle fünf Minuten eine Aufnahme und produziert auch einen Videofilm vom gesamten Flug. Handwerker können mit ihrer Hilfe unter anderem den Zustand von Dächern, verputzten Fassaden oder Fensterlaibungen begutachten. Sie brauchen dadurch zunächst weder eine Leiter noch einen Hubwagen oder ein Gerüst. „Nachdem ich die Luftbilder und das Video ausgewertet habe, kann ich genau eingrenzen, wo ich ein Gerüst aufbauen und genauer nachschauen muss“, erklärt der Sachverständige.

Weil dieses Vorgehen Zeit und Kosten spart, fragen ihm zufolge die Versicherungen an, ob er als Gutachter Drohnen einsetzt. Und auch bei Gemeinden, Baugesellschaften und privaten Bauherren stoße sein Angebot auf großes Interesse.

Welche Regeln beim Einsatz von Drohnen zu beachten sind, erfahren Sie auf Seite 2.

Bei den Inspektionsflügen muss Christian Richter allerdings eine Reihe von Regeln beachten: Er darf die Drohne nicht höher als 100 Meter fliegen lassen, und er muss sie immer sehen können. „Nur so kann ich auf Unvorhergesehenes wie einen starken Windstoß oder einen Vogelschwarm reagieren.“ Außerdem benötigt er eine Aufstiegserlaubnis der Bezirksregierung. Sie wird für zwei Jahre erteilt und gilt für das gesamte Bundesland. Richter musste dafür unter anderem eine Haftpflichtversicherung nachweisen und Angaben zum Fluggerät und zu seinen Erfahrungen als Steuerer machen.

Darüber hinaus melde er jeden Flug bei seiner örtlichen Polizeidienststelle an, sagt der Handwerksmeister. „Das ist zwar aufwendig, aber damit beugt man Ärger vor.“ Richter ist nämlich des Öfteren mit Kritikern konfrontiert, die Drohnen gefährlich finden und fürchten, damit ausspioniert zu werden. Er hält diese Ängste jedoch für unbegründet: „Die Drohne ist sehr laut und blinkt rot und grün.“ Sie sei daher viel zu auffällig, um Leute auszuspähen. Und auch die Absturzgefahr sei gering: „Wenn die Batterie zu schwach wird, kommt die Drohne automatisch zu ihrem Startpunkt zurück.“

(afu)

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