Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Befristete Arbeitsverträge weiter ermöglichen

Befristete Arbeitsverträge weiter ermöglichen

Als "erfolgreichstes beschäftigungsschaffendes Instrument der vergangenen 20 Jahre" hat Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt die Erlaubnis für die Arbeitgeber zu befristeten Arbeitsverträgen bezeichnet.

Deshalb fordert Hundt die Bundesregierung auf, das Beschäftigungsförderungsgesetz schnellstens zu verlängern. Bisher können Unternehmen nach dem Gesetz Mitarbeiter mehrfach bis zu 24 Monaten Gesamtdauer befristet einstellen, auch wenn kein sachlicher Grund wie etwa eine Schwangerschaftsvertretung vorliegt. Wenn der Gesetzgeber nicht handelt, läuft dieser Teil des Gesetzes Ende des Jahres aus. Dagegen wehrt sich der Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) vehement. Hundt spricht sich für einen Alleingang der Bundesregierung aus, falls die Gewerkschaften auf ihren Forderungen beharrten, die Befristungen etwa nur noch in Branchen zuzulassen, in denen Tarifverträge dann die Einzelheiten regelten. "Solche Kopplungsgeschäfte lehne ich ab", so Hundt gegenüber dem "Handelsblatt". Der BDA-Präsident wehrt sich auch gegen die Kritik der Gewerkschaften, dass befristete Arbeitsverhältnisse unbefristete ersetzen würden. "Ein großer Teil der befristet Beschäftigten wird anschließend in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis übernommen", hält Hundt dem entgegen. Zudem böten Befristungen bessere Chancen für den Wiedereinstieg von Arbeitslosen und Berufsrückkehrern.

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Achtung bei befristeten Fahrerlaubnisklassen: Fahrer aus dem EU-Ausland müssen gegebenenfalls in Deutschland verlängern.

Fuhrparkrecht

Führerscheine aus dem EU-Ausland: Vorsicht bei Befristung

Wer ausländische Fahrer einstellt, muss bei befristeten Fahrererlaubnisklassen ganz genau hinschauen. Auch bei EU-Führerscheinen.

    • Fuhrpark
Wie kann überprüft werden, ob Betriebe die Wegezeitentschädigung zahlen? „Das kann nur der Zoll“, sagt ein Rechtsanwalt.

Politik und Gesellschaft

Wegezeitentschädigung: Antworten auf 8 Leser-Fragen

Wer kontrolliert die Wegezeitentschädigung? Müssen Arbeitsverträge jetzt geändert werden? Und wann wird der Verpflegungszuschuss fällig? Hier sind Antworten.

    • Politik und Gesellschaft
Eine Krankschreibung reiht sich an die nächste. Doch nur bei Neuerkrankungen muss der Arbeitgeber länger als sechs Wochen Lohnfortzahlung leisten.

Urteil

Dauerkranke Mitarbeiter – wann entfällt die Lohnfortzahlung?

Wer dauernd neue Erkrankungen beim Arbeitgeber meldet, muss seine Krankenakte offenlegen. Sonst kann der Arbeitgeber die Zahlungen einstellen, entschied das Bundesarbeitsgericht.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Bilder aus einer offenen Videoüberwachung können vor Gericht als Beweis eines Arbeitszeitbetruges genutzt werden.

Urteil

Kamera überführt Arbeits-Schwänzer – Kündigung rechtens?

Mit einer Überwachungskamera entdeckt ein Arbeitgeber einen Arbeitszeitbetrug. Was sagt der Datenschutz dazu?

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht