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Befristete Arbeitsverträge weiter ermöglichen

Befristete Arbeitsverträge weiter ermöglichen

Als "erfolgreichstes beschäftigungsschaffendes Instrument der vergangenen 20 Jahre" hat Arbeitgeber-Präsident Dieter Hundt die Erlaubnis für die Arbeitgeber zu befristeten Arbeitsverträgen bezeichnet.

Deshalb fordert Hundt die Bundesregierung auf, das Beschäftigungsförderungsgesetz schnellstens zu verlängern. Bisher können Unternehmen nach dem Gesetz Mitarbeiter mehrfach bis zu 24 Monaten Gesamtdauer befristet einstellen, auch wenn kein sachlicher Grund wie etwa eine Schwangerschaftsvertretung vorliegt. Wenn der Gesetzgeber nicht handelt, läuft dieser Teil des Gesetzes Ende des Jahres aus. Dagegen wehrt sich der Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) vehement. Hundt spricht sich für einen Alleingang der Bundesregierung aus, falls die Gewerkschaften auf ihren Forderungen beharrten, die Befristungen etwa nur noch in Branchen zuzulassen, in denen Tarifverträge dann die Einzelheiten regelten. "Solche Kopplungsgeschäfte lehne ich ab", so Hundt gegenüber dem "Handelsblatt". Der BDA-Präsident wehrt sich auch gegen die Kritik der Gewerkschaften, dass befristete Arbeitsverhältnisse unbefristete ersetzen würden. "Ein großer Teil der befristet Beschäftigten wird anschließend in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis übernommen", hält Hundt dem entgegen. Zudem böten Befristungen bessere Chancen für den Wiedereinstieg von Arbeitslosen und Berufsrückkehrern.

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