Ein Arbeitgeber darf Parkplätze bevorzugt Frauen zuweisen. Das hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz entschieden. Geklagt hatte ein männlicher Mitarbeiter dagegen, dass sein Chef Parkplätze in der Nähe des Eingangs bevorzugt an Mitarbeiterinnen vergibt. Der Arbeitgeber begründete das damit, dass Frauen häufiger als Männer das Opfer gewaltsamer Übergriffe seien.
Nach Ansicht der Richter verstößt diese Regelung nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Im Gegenteil: Das AGG lasse Ausnahmen ausdrücklich zu, zum Beispiel, um der persönlichen Sicherheit Rechnung zu tragen. Urteil vom 29. September 2011, Az. 10 Sa 314/11
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(jw)