Foto: Africa Studio - stock.adobe.com
Ein junger Mann hält sich eine Lupe vor das Gesicht.

Regelungen zu Datenschutzbeauftragten

Bundestag entlastet kleine Betriebe beim Datenschutz

Ein Datenschutzbeauftragter ist bislang Pflicht, wenn mindestens zehn Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten. Das soll sich ändern.

Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, mit dem das deutsche Recht weiter an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst werden soll. Das Gesetzespaket enthält insgesamt 154 Änderungen. Darunter ist eine, von der vor allem kleine Handwerksbetriebe profitieren sollen. So soll die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, künftig erst greifen, wenn mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Bislang greift diese Pflicht schon ab zehn Personen.

Whatsapp rechtssicher nutzen: diese Regeln gelten

Sie können Whatsapp auch unter der DSGVO im Betrieb nutzen, ohne Zielscheibe von Abmahnungen und Klagen zu werden. Dafür sollten Sie diese Regeln beachten.
Artikel lesen

Das Handwerk sieht trotz der Entlastung weiteren Handlungsbedarf: „Der Bundestag setzt mit den beschlossenen Erleichterungen ein wichtiges Signal“, sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Die neue Mitarbeitergrenze für den Datenschutzbeauftragten löse aber nicht das grundlegende Problem. „Die uneinheitlichen Maßgaben der Landesaufsichtsbehörden zur Bestellpflicht von Datenschutzbeauftragten sind Handwerksbetrieben nicht länger zumutbar“, kritisierte der ZDH-Spitzenvertreter.

Von der Politik fordert er zudem weitere Maßnahmen: „Es macht einen Unterschied, ob ein globaler IT-Konzern oder ein regionaler Handwerksbetrieb die Daten seiner Kunden verarbeitet“, so Schwannecke. Diese Unterschiede müssten in Gesetz und Praxis stärker zur Geltung kommen.

Bevor die Neuerungen in Kraft treten können, muss noch der Bundesrat zustimmen.

Und wie ist es bei Ihnen: Wo wünschen Sie sich eine Entlastung in Sachen DSGVO? Schreiben Sie uns an redaktion@handwerk.com!

Tipp: Sie interessieren sich für politische Entscheidungen, die das Handwerk betreffen? Mit dem Newsletter von handwerk.com halten wir Sie auf dem Laufenden. Hier geht’s zum kostenlosen Abo.

Auch interessant: [embed]https://www.handwerk.com/kampf-gegen-abmahnmissbrauch-regierung-legt-gesetzentwurf-vor[/embed]

DSGVO-Abmahnungen: Das sind die wichtigsten Urteile

Sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen Verstößen gegen die DSGVO möglich? Hier sind die wichtigsten Urteile zu diesem Thema im Überblick.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.

Datenschutz-Grundverordnung

So melden Sie die Datenschutzbeauftragten bei den Behörden

Für einige Handwerksbetriebe ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht. Doch der muss nicht nur bestellt werden, die zuständige Landesdatenschutzbehörde muss darüber auch informiert werden.

    • Digitalisierung + IT, Recht

Politik und Gesellschaft

Datenschutzbeauftragte bleiben auch für KMU Pflicht

Auch für Handwerksbetriebe kann die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht sein. Einige Politiker wollten das ändern, doch das Vorhaben ist im Bundesrat gescheitert.

    • Politik und Gesellschaft, Digitalisierung + IT, Recht

Recht

Datenschutzbeauftragte: Das ändert sich für Betriebe

Der Bundesrat lockert die Benennungspflichten beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Davon sollen vor allem kleine Betriebe profitieren.

    • Recht

Digitalisierung + IT

DSGVO: Haben Sie schon einen Datenschutzbeauftragten?

Die Uhr tickt: Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Sind Sie darauf vorbereitet und haben für Ihren Betrieb bereits einen Datenschutzbeauftragten?

    • Digitalisierung + IT