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Ein junger Mann hält sich eine Lupe vor das Gesicht.

Regelungen zu Datenschutzbeauftragten

Bundestag entlastet kleine Betriebe beim Datenschutz

Ein Datenschutzbeauftragter ist bislang Pflicht, wenn mindestens zehn Mitarbeiter personenbezogene Daten verarbeiten. Das soll sich ändern.

Der Bundestag hat ein Gesetz beschlossen, mit dem das deutsche Recht weiter an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst werden soll. Das Gesetzespaket enthält insgesamt 154 Änderungen. Darunter ist eine, von der vor allem kleine Handwerksbetriebe profitieren sollen. So soll die Pflicht, einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu benennen, künftig erst greifen, wenn mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigt sind. Bislang greift diese Pflicht schon ab zehn Personen.

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Das Handwerk sieht trotz der Entlastung weiteren Handlungsbedarf: „Der Bundestag setzt mit den beschlossenen Erleichterungen ein wichtiges Signal“, sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH). Die neue Mitarbeitergrenze für den Datenschutzbeauftragten löse aber nicht das grundlegende Problem. „Die uneinheitlichen Maßgaben der Landesaufsichtsbehörden zur Bestellpflicht von Datenschutzbeauftragten sind Handwerksbetrieben nicht länger zumutbar“, kritisierte der ZDH-Spitzenvertreter.

Von der Politik fordert er zudem weitere Maßnahmen: „Es macht einen Unterschied, ob ein globaler IT-Konzern oder ein regionaler Handwerksbetrieb die Daten seiner Kunden verarbeitet“, so Schwannecke. Diese Unterschiede müssten in Gesetz und Praxis stärker zur Geltung kommen.

Bevor die Neuerungen in Kraft treten können, muss noch der Bundesrat zustimmen.

Und wie ist es bei Ihnen: Wo wünschen Sie sich eine Entlastung in Sachen DSGVO? Schreiben Sie uns an redaktion@handwerk.com!

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