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Die Websuche lohnt sich

Die Websuche lohnt sich

Der Staat verlagert die Ausschreibung und Vergabe öffentlicher Aufträge zunehmend ins Internet. Viele öffentliche Institutionen erproben derzeit in Pilotversuchen die Beschaffung von Sach- und Dienstleistungen über das Internet, weil sie sich davon erhebliche Einsparungen erhoffen. Davon kann auch das Handwerk profitieren.

Die Bahn AG schreibt als öffentlicher Auftraggeber jährlich Bauleistungen mit einem Volumen von fünf bis sieben Milliarden Mark aus. Wer mit dem Schienenkonzern ins Geschäft kommen will, sollte sich ab September 2001 regelmäßig auf dessen Internetseiten umschauen (https://e-com-bau.bahn.de/emp// oder www.bahn.de). "Wir wollen künftig sämtliche Ausschreibungen über diese Plattform bekannt machen", so Bahn-Einkäufer Robert Wick. Interessierte Baufirmen können dort eine erste Auswahl treffen und sich die kompletten Leistungsverzeichnisse herunterladen. Nach den Plänen der Bahn soll es darüber hinaus bald möglich sein, Angebote digital zu erstellen, elektronisch zu signieren und via Internet zurückzusenden.

Beschaffung als Pilotversuch

Diese Ankündigung ist kein Einzelfall: Viele öffentliche Institutionen erproben derzeit in Pilotversuchen die Beschaffung von Sach- und Dienstleistungen über das Internet (E-Procurement), weil sie sich davon erhebliche Einsparungen erhoffen. Aus einer Studie der Universität Witten-Herdecke geht hervor, dass die elektronische Abwicklung allein die staatlichen Verwaltungskosten um 25 bis 75 Prozent und die Einkaufspreise um durchschnittlich zehn bis dreißig Prozent senken könnte. Bundesweit ließen sich so zwischen 30 und 60 Milliarden Mark an Steuergeldern sparen.

Norbert Portz vom Deutschen Städte- und Gemeindebund geht davon aus, dass die Kommunen in einigen Jahren nur noch per Internet ausschreiben werden. "Probleme gibt es momentan vor allem bei der elektronischen Angebotsabgabe [1]", berichtet der Vergabe-Experte. "Da fehlt es noch an technischen Standards."

Digitale Signatur hält Einzug

Laut Vergabeverordnung müssen solche Angebote nämlich verschlüsselt und mit einer digitalen Signatur [2] versehen sein. Zu Verzögerungen führen auch die komplizierten Verfahrensregeln, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind. Das Beschaffungsamt des Bundesinnenministeriums arbeitet im Rahmen des Projektes "Öffentlicher Eink@uf Online" gerade intensiv an einer gesetzeskonformen Lösung (www.oeffentlicher-einkauf-online.de).

Bis zum Ende des Jahres will die Behörde die ersten Aufträge mit der Wirtschaft abwickeln, und im ersten Quartal 2002 geht ein virtueller Marktplatz für handelsübliche Waren und Dienstleistungen an den Start, der nur für Lieferanten mit Rahmenverträgen zugänglich ist. Nach Auskunft von Projektmitarbeiterin Miliana Romic sind diese Modelle auf alle Vergabestellen der öffentlichen Hand übertragbar. "Wir haben da so eine Art Schrittmacherfunktion", erklärt sie.

Ausschreibungsdatenbanken bieten Übersicht

Einige Kommunen wollen darauf jedoch nicht warten und basteln statt dessen bereits an eigenen Lösungen. Die Stadt Bremen etwa hat zu diesem Zweck eine eigene Gesellschaft, die "Bremen Online Services GmbH amp; Co. KG" (bos) gegründet. Ab Anfang kommenden Jahres wird sie zunächst die VOB-konforme Vergabe von Bauaufträgen über Internet erproben. Nähere Informationen zu diesem Pilotversuch finden sich unter www.bremer-online-service.de. Mit ihrem Konzept gewannen die Bremer den Städtewettbewerb "Media@Komm" (www.mediakomm.net), und erhalten nun Zuschüsse vom Bund. Für viele Betriebe dürfte es jedoch zu mühsam sein, sich auf der Suche nach öffentlichen Aufträgen von Behörde zu Behörde zu klicken. Einen Ausweg bieten Ausschreibungsdatenbanken wie subreport.de oder 1Epos.net. Daneben beginnt sich auch der virtuelle Marktplatz cosinex.com, im Netz zu etablieren.

Etwa 200 öffentliche Institutionen wickeln derzeit über diese unabhängige Plattform ihre Beschaffungsprozesse ab, darunter Bundes- und Länderbehörden, Kommunen und staatliche Eigenbetriebe wie Stadtwerke oder Kindergärten. Auf Lieferantenseite haben sich bisher rund 1000 Unternehmen bei cosinex.com registrieren lassen, viele davon sind Handwerksbetriebe. Die elektronische Angebotsabgabe ist zur Zeit allerdings nur bei der freihändigen Vergabe möglich.

Vier Stunden bis zum Zuschlag

Auf was für Veränderungen sich Auftragnehmer der öffentlichen Hand gefasst machen sollten, zeigt auch das Beispiel der Stadtwerke Kassel (stwks.de): Für die Vergabe von Rohr- und Tiefbauarbeiten mit einem Auftragsvolumen von rund 36 Millionen Mark hat das städtische Unternehmen eine "umgekehrte Auktion" im Internet organisiert. Dabei können alle Bieter die Angebote der Konkurrenz direkt sehen und diese sofort unterbieten. Vier Stunden hat dieses Verfahren gedauert, den Zuschlag bekamen drei Firmen aus dem Raum Kassel. "Wir haben dadurch eine Preisreduzierung von etwa 15 Prozent erzielt", zeigt sich Projekt-Initiator Stefan Noll begeistert. Im Herbst wollen die Stadtwerke daher die nächste Online-Auktion starten.

Online-Recht: Öffentliche Aufträge

[1] Elektronische Angebotsabgabe:

Der VOB 2000 zufolge sind mit einer digitalen Signatur versehene und verschlüsselte Angebote, die über das Internet an den Auftraggeber weitergeleitet werden, rechtsverbindlich. Seit dem Inkrafttreten der neuen Vergabeverordnung am 1. Februar 2001 gilt diese Regelung auch für das öffentliche Auftragswesen. Gemäß der EU-Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr vom 17. Juli 2000 sind die EU-Mitglieder dazu verpflichtet, bis zum 17. Januar 2002 die technischen Voraussetzungen für die elektronische Abgabe von Angeboten zu schaffen. Im Rahmen des EU-Projektes "SIMAP" werden zur Zeit die technischen Standards dafür definiert.

[2] Digitale Signatur:

Eine wesentliche Voraussetzung für die Vertrauenswürdigkeit von Online-Transaktionen ist die digitale Signatur. Nach § 2 Absatz 1 des im Mai 2001 in Kraft getretenen Signaturgesetzes ist darunter ein eindeutiges Siegel zu verstehen, das die Unversehrtheit und Echtheit von digitalen Daten beim Empfänger nachweist. Die "digitale Unterschrift" wird damit der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Wer die Möglichkeit des elektronischen Signierens nutzen möchte, benötigt dafür eine Signatur-Chipkarte mit PIN-Nummer (Geheimzahl zur Identitätsprüfung), ein Kartenlesegerät sowie eine spezielle Software. Erhältlich ist diese Grundausstattung bei den so genannten Trust Centern (Zertifizierungsstellen für Signaturschlüssel), die unter anderem von der Telekom und der Post betrieben werden. Das Signaturgesetz kann nachgelesen werden unter www.iid.de/iukdg.

Weitere Hinweise und Gesetzestexte

sind im Internet unter www.vergabe.de, www.oeffentliche-auftraege.de und www.bmwi.de zu finden, über das Auftragswesen in der europäischen Union informieren die Webseiten www.europa.eu.int/business und simap.eu.int. Eine Liste mit Aussschreibungsdatenbanken hält das Deutsche Institut für Urbanistik unter der Adresse www.kommunalweb.de bereit.

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