Über den Fall berichtet die Tageszeitung Mannheimer Morgen. Die Vorgeschichte: Der Sachbearbeiter soll 130 Gasthermen auf Kosten seines ehemaligen Arbeitgebers – der Wohnungsbaugesellschaft GAG in Ludwigshafen – bestellt haben. Angeblich sollten die Geräte in GAG-Gebäude eingebaut werden.
Die Rolle des selbstständigen Handwerkers: In einem Zeitraum von fast zwei Jahren hatte er die Thermen beim Großhändler abgeholt und sie dem Ex-Sachbearbeiter nach Hause geliefert. "Der Mann verkaufte die Thermen privat auf eigene Rechnung weiter", schreibt der Mannheimer Morgen. Der Handwerker wiederum habe der GAG Rechnungen eingereicht "ohne Montagearbeiten geleistet zu haben".
Die Richter der Zweiten Großen Strafkammer des Frankenthaler Landgerichts haben jetzt ihr Urteil gefällt: Drei Jahre Haft "wegen Untreue in besonders schwerem Fall" für den Ex-Sachbearbeiter, ein Jahr und acht Monate auf Bewährung "wegen Beihilfe zur Untreue" für den mitangeklagten Handwerker.
Der Firmenchef hatte sich durch ein frühzeitiges Geständnis "selbst massiv beschuldigt". Dies und sein "bislang straffreies Leben" werteten die Richter offenbar als strafmildernd, seine "Aufklärungshilfe" rechtfertige eine Bewährungsstrafe.
Anders als der Ex-Sachbearbeiter will der Handwerker das Urteil annehmen. Und das ist nicht verwunderlich, denn der Staatsanwalt hatte nach Darstellung der Wormser Zeitung ursprünglich zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe im offenen Strafvollzug gefordert – auch so hätte er seinen Betrieb weiterführen können.
Erst im Frühjahr dieses Jahres hatte der Korruptionsskandal um den Ex-Vorstandschef einer Braunschweiger Wohnungsgenossenschaft für Aufsehen gesorgt. Der Mann hatte sich jahrelang von Handwerksunternehmern bestechen lassen.
(sfk)