Seit Anfang 2006 dürfen Unternehmer den privaten Anteil der Nutzung von Firmenwagen nur noch dann pauschal ermitteln, wenn sie den Wagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen. Nach einem Urteil des Finanzgericht Münchens können sie den Nachweis für die überwiegend betriebliche Nutzung jedoch vereinfacht erbringen. Dem Urteil zufolge genügen für den Nachweis formlose Aufzeichnungen über einen Zeitraum von drei Monaten, berichtet die Steuerkanzlei Ebner, Stolz, Mönning amp; Bachem. Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch sei dann nicht erforderlich.
Weitere Infos:
Finanzgericht München, Az. 6 K4619/09
(jw)