Wenn Mitarbeiter nach Entgeltumwandlung fragen, tun sich viele Inhaber von Handwerksbetrieben schwer. Dabei sollte inzwischen bekannt sein: Seit 1. Januar 2002 haben Arbeitnehmer Anspruch auf steuerfreie Umwandlung von 180 Euro Entgelt im Monat (= 2.160 Euro im Jahr) in die betriebliche Altersversorgung (bAV).
Entgeltumwandlung liegt immer dann vor, wenn Teile des Arbeitslohnes nicht als Barlohn ausgezahlt werden, sondern als Beiträge zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung dienen. Die Entgeltumwandlung wird also vom Arbeitnehmer bestritten.
Günstig für den Arbeitgeber: Er muss im Extremfall selbst gar nichts investieren, kann aber dennoch durch attraktive Vorsorge-Angebote Fachkräfte längerfristig an sich binden. Freilich kann er sich nun nicht mehr wie früher aussuchen, ob er eine Entgeltumwandlung anbietet oder nicht. Was Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung wissen sollten:
Seit 1. Januar 2002 hat jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.
Der Arbeitgeber muss also mindestens eine betriebliche Versorgungsform anbieten - welche, darf allerdings der Chef entscheiden.
Hat der Chef kein Angebot geschaffen, muss er auf Wunsch des Mitarbeiters zumindest eine Direktversicherung abschließen, deren Beitrag der Arbeitnehmer aus Lohnbestandteilen bezahlt.
Betriebsrentenansprüche aus Entgeltumwandlung werden sofort unverfallbar. Das heißt: Der Arbeitnehmer verliert nichts mehr, wenn er in den ersten Jahren die Firma wechselt.
Betriebsrenten, die das Unternehmen spendiert, können nicht mehr so leicht wie bisher verfallen. Sie gelten als unwiderruflich sicher, wenn die Zusage seit mindestens fünf Jahren besteht (früher: 10 Jahre) und der Arbeitnehmer frühestens mit 30 aus der Firma ausscheidet (früher: mit 35).
Natürlich kann die Firma den Angestellten auch Zuschüsse zur Betriebsrente zahlen oder sogar die gesamten Einzahlungen spendieren. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig; zudem müssen keinerlei Sozialabgaben von der Firma bezahlt werden.
Die staatliche Förderung der Entgeltumwandlung lohnt am meisten über die Anwendung des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Dies begründet Dr. Joachim Lutz, Geschäftsführer des Dr-Lutz-Beratungsinstituts für Altersversorgung, mit der deutlich höheren Begünstigung der betrieblichen Altersversorgung (2.160 Euro pro Jahr mit "Eichel-Förderung") gegenüber der privaten Vorsorge (525 Euro pro Jahr mit "Riester-Förderung") bis einschließlich 2008.
Vorteile gäbe es auch bei der Auszahlung, so die deutlich höheren Freibeträge. Zudem bestünde bei der bAV ein Kapitalwahlrecht, während die Riester-Förderung überwiegend nur eine monatliche Rentenzahlung erlaube.
Doch wer bietet nun die höchsten Renditen bei der Vorsorge über den Betrieb? Hans-Dieter Stubben, Geschäftsführer des WIMMbav-Beratungsinstituts für Betriebliche Altersversorgung hat nachgerechnet. Ein typischer Arbeitnehmer (Mann; 38; 30.000 Euro Bruttoeinkommen im Jahr; verheirat, zwei Kinder im Alter von 10 und 8 Jahren) wandelt so viel Einkommen um, wie zur optimalen Ausschöpfung der staatlichen Förderung nötig ist. Verglichen wurde die private Riester-Förderung (§ 10a EStG) über den Betrieb (Direktversicherung, Pensionskasse oder -fonds) mit 16 Formen der Betriebsrente.
Ergebnis: Wird der Bruttobeitrag zugrunde gelegt, schneidet die klassische Renten-Versicherung über eine Unterstützungs-Kasse oder Pensionszusage am besten ab, sofern die Überschuss-Beteiligung auf Dauer gehalten werden kann (derzeit 6,74 % für 2001). Sie erzielt - gemessen am Einsatz - die höchste Leistungsquote (Wirkungsgrad) und ist allenfalls durch eine fondsgebundene Renten-Versicherung mit überdurchschnittlicher Wertentwicklung von 10 Prozent zu schlagen (siehe Tabelle).
So viel Betriebsrente ist drin*
Förderweg bzw.
Bruttobetrag
Nettobetrag
Tarif
gesamt
Tarif
Quote**
$ 10a Abs. 3
202
313
266
15,1 %
§ 10 a Abs. 3
152
450
383
21,7 %
§ 3 Nr. 63
394
666
566
20,1 %
§ 3 Nr. 63
256
684
581
20,7 %
§ 40b Renten-
380
704
676
18,9 %
§ 40b Fonds-Police
347
818
785
21,9 %
§ 40b Fonds-Police
347
1.193
1.145
31,9 %
§ 4d U-Kasse mittels
383
710
655
23,3 %
§ 6a Pensionszusage
383
710
655
23,3 %
* für Mann (38) mit 30.000 Euro Bruttoeinkommen
** Leistungsquote (in %) nach 15 % Steuern (möglicher künftiger Einkommen-Steuersatz im Alter)
Quelle: WIMMbav GmbH