Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Vorsorge

Entgeltumwandlung im Überblick

Wenn Mitarbeiter nach Entgeltumwandlung fragen, tun sich viele Inhaber von Handwerksbetrieben schwer. Dabei sollte inzwischen bekannt sein: Seit 1. Januar 2002 haben Arbeitnehmer Anspruch auf steuerfreie Umwandlung von 180 Euro Entgelt im in die betriebliche Altersversorgung.

Wenn Mitarbeiter nach Entgeltumwandlung fragen, tun sich viele Inhaber von Handwerksbetrieben schwer. Dabei sollte inzwischen bekannt sein: Seit 1. Januar 2002 haben Arbeitnehmer Anspruch auf steuerfreie Umwandlung von 180 Euro Entgelt im Monat (= 2.160 Euro im Jahr) in die betriebliche Altersversorgung (bAV).

Entgeltumwandlung liegt immer dann vor, wenn Teile des Arbeitslohnes nicht als Barlohn ausgezahlt werden, sondern als Beiträge zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung dienen. Die Entgeltumwandlung wird also vom Arbeitnehmer bestritten.

Günstig für den Arbeitgeber: Er muss im Extremfall selbst gar nichts investieren, kann aber dennoch durch attraktive Vorsorge-Angebote Fachkräfte längerfristig an sich binden. Freilich kann er sich nun nicht mehr wie früher aussuchen, ob er eine Entgeltumwandlung anbietet oder nicht. Was Arbeitgeber zur Entgeltumwandlung wissen sollten:

Seit 1. Januar 2002 hat jeder pflichtversicherte Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung.

Der Arbeitgeber muss also mindestens eine betriebliche Versorgungsform anbieten - welche, darf allerdings der Chef entscheiden.

Hat der Chef kein Angebot geschaffen, muss er auf Wunsch des Mitarbeiters zumindest eine Direktversicherung abschließen, deren Beitrag der Arbeitnehmer aus Lohnbestandteilen bezahlt.

Betriebsrentenansprüche aus Entgeltumwandlung werden sofort unverfallbar. Das heißt: Der Arbeitnehmer verliert nichts mehr, wenn er in den ersten Jahren die Firma wechselt.

Betriebsrenten, die das Unternehmen spendiert, können nicht mehr so leicht wie bisher verfallen. Sie gelten als unwiderruflich sicher, wenn die Zusage seit mindestens fünf Jahren besteht (früher: 10 Jahre) und der Arbeitnehmer frühestens mit 30 aus der Firma ausscheidet (früher: mit 35).

Natürlich kann die Firma den Angestellten auch Zuschüsse zur Betriebsrente zahlen oder sogar die gesamten Einzahlungen spendieren. Die Beiträge sind als Betriebsausgaben abzugsfähig; zudem müssen keinerlei Sozialabgaben von der Firma bezahlt werden.

Die staatliche Förderung der Entgeltumwandlung lohnt am meisten über die Anwendung des Betriebsrentengesetzes (BetrAVG). Dies begründet Dr. Joachim Lutz, Geschäftsführer des Dr-Lutz-Beratungsinstituts für Altersversorgung, mit der deutlich höheren Begünstigung der betrieblichen Altersversorgung (2.160 Euro pro Jahr mit "Eichel-Förderung") gegenüber der privaten Vorsorge (525 Euro pro Jahr mit "Riester-Förderung") bis einschließlich 2008.

Vorteile gäbe es auch bei der Auszahlung, so die deutlich höheren Freibeträge. Zudem bestünde bei der bAV ein Kapitalwahlrecht, während die Riester-Förderung überwiegend nur eine monatliche Rentenzahlung erlaube.

Doch wer bietet nun die höchsten Renditen bei der Vorsorge über den Betrieb? Hans-Dieter Stubben, Geschäftsführer des WIMMbav-Beratungsinstituts für Betriebliche Altersversorgung hat nachgerechnet. Ein typischer Arbeitnehmer (Mann; 38; 30.000 Euro Bruttoeinkommen im Jahr; verheirat, zwei Kinder im Alter von 10 und 8 Jahren) wandelt so viel Einkommen um, wie zur optimalen Ausschöpfung der staatlichen Förderung nötig ist. Verglichen wurde die private Riester-Förderung (§ 10a EStG) über den Betrieb (Direktversicherung, Pensionskasse oder -fonds) mit 16 Formen der Betriebsrente.

Ergebnis: Wird der Bruttobeitrag zugrunde gelegt, schneidet die klassische Renten-Versicherung über eine Unterstützungs-Kasse oder Pensionszusage am besten ab, sofern die Überschuss-Beteiligung auf Dauer gehalten werden kann (derzeit 6,74 % für 2001). Sie erzielt - gemessen am Einsatz - die höchste Leistungsquote (Wirkungsgrad) und ist allenfalls durch eine fondsgebundene Renten-Versicherung mit überdurchschnittlicher Wertentwicklung von 10 Prozent zu schlagen (siehe Tabelle).

So viel Betriebsrente ist drin*

Förderweg bzw.

Bruttobetrag

Nettobetrag

 

Tarif

gesamt

Tarif

Quote**

$ 10a Abs. 3

202

313

266

15,1 %

§ 10 a Abs. 3

152

450

383

21,7 %

§ 3 Nr. 63

394

666

566

20,1 %

§ 3 Nr. 63

256

684

581

20,7 %

§ 40b Renten-

380

704

676

18,9 %

§ 40b Fonds-Police

347

818

785

21,9 %

§ 40b Fonds-Police

347

1.193

1.145

31,9 %

§ 4d U-Kasse mittels

383

710

655

23,3 %

§ 6a Pensionszusage

383

710

655

23,3 %

* für Mann (38) mit 30.000 Euro Bruttoeinkommen

** Leistungsquote (in %) nach 15 % Steuern (möglicher künftiger Einkommen-Steuersatz im Alter)

Quelle: WIMMbav GmbH

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Entgelt für Sicherheiten: Steuerlich sind das sonstige Einkünfte – und damit eine höhere Steuerlast als bei Kapitalerträgen.

Steuern

Wie versteuere ich das Entgelt für eine Sicherheit?

Privates Investment: Gilt ein Entgelt für die Stellung von Sicherheiten als Kapitalertrag oder als sonstige Einkünfte? Steuerlich ist der Unterschied erheblich.

    • Steuern
Gewährleistungsrechte unzulässig eingeschränkt: Das Landgericht München verbietet einem Betrieb, die AGB-Klauseln bei Verträgen mit Verbrauchern weiter zu nutzen.

Personal

Inflationsprämie: Diese Tarifverträge sind allgemeinverbindlich

Die steuerfreie Inflationsprämie können Arbeitgeber noch bis Ende 2024 an ihre Mitarbeitenden zahlen. Manche Betriebe sind sogar per Tarifvertrag dazu verpflichtet.

    • Personal, Politik und Gesellschaft
Schon wieder krank? Da kann Vorbeugung im Betrieb helfen.

Mitarbeitergesundheit

„Ein kranker Mitarbeiter kostet Geld und verursacht Stress für alle“

Stefanie Milke, Inhaberin eines Handwerksbetriebes mit zehn Mitarbeitenden, ist überzeugt, dass Gesundheitsmanagement auch für kleine Betriebe viele Vorteile bringt.

    • Personal, Personalführung, Work-Life-Balance
Ein Gericht entscheidet: Eine Betriebsprüfung ist auch nach dem Tod des Inhabers und der Betriebsschließung durch die Erben möglich

Steuern

Betriebsprüfung nach dem Tod des Inhabers

Ist eine Betriebsprüfung nach dem Tod des Inhabers und der Betriebsschließung zulässig? Die Söhne eines Bauunternehmens zogen dagegen vor Gericht.

    • Steuern, Betriebsprüfung