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Internetrecht

Fallstricke im Internethandel

Online-Shops verstoßen häufig gegen grundlegende Rechtsvorschriften. Das macht Kaufverträge, die dort zustande kommen, leicht anfechtbar. Zudem schrecken solche Shops viele potenzielle Kunden ab.

Online-Shops verstoßen häufig gegen grundlegende Rechtsvorschriften. Das macht Kaufverträge, die dort zustande kommen, leicht anfechtbar. Zudem schrecken solche Shops viele potenzielle Kunden ab.

Von Manfred Fischer

Sich über Produkte und Dienstleistungen im Internet zu informieren, versteht sich heute fast von selbst. Geschäfte per Mausklick sind dagegen einem Großteil der Verbraucher nach wie vor nicht geheuer. Sie misstrauen Online-Händlern und fürchten, dass Daten wie Kreditkartenummern in falsche Hände geraten können. Vor allem bei E-Shops kleiner und mittlerer Unternehmen ist die Hemmschwelle groß. Wenn dann der Shopbetreiber auch noch wichtige Informationen auf seinen Webseiten schuldig bleibt, verliert der Kunde rasch jegliches Vertrauen.

Shopbesitzer, die Vorschriften außer Acht lassen, laufen nicht nur Gefahr, dass Kaufverträge ungültig sind. In manchen Fällen müssen sie auch damit rechnen, rechtlich belangt und zur Kasse gebeten zu werden. Als Fallstrick entpuppt sich oft bereits das Web-Impressum. So stellen fehlende Angaben im Impressum eine Ordnungswidrigkeit dar, für die es bis zu 50.000 Euro Bußgeld zu berappen gilt.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) hat zahlreiche Einkaufs-Portale unter die Lupe genommen und dem Handel ein "katastrophales Zeugnis" ausgestellt. In manchen Fällen haben die Verbraucherschützer noch nicht einmal Informationen über Preise oder Liefer- und Versandkosten vorgefunden. Die häufigsten Regelverstöße von Shopbetreibern sind nach Angaben des vzbv:

Die genaue Anschrift und Identität des Unternehmens fehlt.

Die Verbraucher werden nicht über ein Widerrufs- oder Rückgaberecht informiert.

Vertretungsberechtigte werden nicht angegeben, zum Beispiel der Geschäftsführer einer GmbH.

Anbieterangaben wie zum Beispiel Adresse und Verantwortliche des Unternehmens sind in der Homepage versteckt.

Es fehlen Informationen darüber, was mit der Bestellung des Kunden beim Unternehmen passiert.

Es wird nicht darüber informiert, ob die Bestellung nach dem Vertragsabschluss von dem Unternehmen gespeichert wird und ob die Daten dem Kunden zugänglich sind.

Es fehlen Angaben, wie der Verbraucher Eingabefehler bei der Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann.

Die Grundregeln für den Betrieb von Online-Shops sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, BGB-Informationspflichten-Verordnung) und im Teledienstgesetz (TDG) enthalten. Zu beachten sind vor allem die Paragrafen 312c bis 312e des BGB, die Paragrafen 1, 3 und 14 der BGB-InfoV und der Paragraf 6 des TDG. Neben den oben erwähnten Informationen, müssen E-Shops danach eine Reihe weiterer Angaben umfassen. Der vzbv hat folgende Übersicht zusammengestellt:

Basisinformationen über die Produkte.

Endpreis der Produkte einschließlich aller Steuern und sonstiger Preisbestandteile.

Zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten.

Zahlungs- und Lieferkonditionen.

Kosten, die durch die Nutzung von E-Mail und Internet entstehen, sofern sie über die üblichen Grundtarife hinausgehen.

Gültigkeitsdauer befristeter Sonderangebote.

Mindestlaufzeit von Verträgen, wenn diese eine dauernde oder regelmäßig wiederkehrende Leistung zum Inhalt haben.

Informationen über Verhaltenskodizes, denen sich der Anbieter unterwirft, sowie über einen elektronischen Zugang zu diesen Regelwerken.

Die Vertragsbedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen auf der Website leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Dazu empfiehlt es sich, auf jeder Seite des Online-Shops einen entprechenden Link zu platzieren. Die Vertrags- und Geschäftsbedingungen sollten sich auch ausdrucken und speichern lassen. Wichtig ist, dass Kunden Shopbetreibern beim Abschluss eines Geschäfts bestätigen, die Bedingungen zu kennen.

Checkliste Impressumspflichten

Auch für Webimpressen beziehungsweise die Angaben zum Diensteanbieter gilt, dass sie leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein sollten. Das heißt, jede Webseite sollte über einen Button "Impressum" mit entsprechendem Link verfügen. Bei Handwerksbetrieben sind folgende Angaben erforderlich:

Vorname, Name, bei juristischen Personen (OHG, GmbH, AG): Firmenname

z.B. Max Mustermann GmbH

Bei juristischen Personen: Vertretungsberechtigte Personen: Geschäftsführer/Vorstände

z.B. Geschäftsführer: Max Mustermann

Anschrift

z.B. Musterstraße, 12345 Musterstadt

E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer

z.B.Tel: 089-3254700, Fax: 089-32547010; E-Mail: Mustermann@Mustermann.de

Soweit vorhanden: Handelsregisternummer

AG Musterstadt, HRB 123

Soweit vorhanden: Umsatzsteueridentifikationsnummer

z.B. USt.-ID: DE 12345678

Links:

www.bundesrecht.juris.de (BGB)

www.bundesrecht.juris.de (BGB-InfoV)

www.bundesrecht.juris.de (TDG)

www.vzbv.de (Einkaufen im Netz)

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