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Versicherung

Falsche Erben

Aus den Augen, aus dem Sinn? Nach Abschluss einer Kapitallebensversicherung sollte der Versicherungsnehmer regelmäßig prüfen, ob die Police noch aktuell ist. Sonst freuen sich am Ende die falschen Erben.

Kapitallebensversicherungen und private Renten-

Policen sind in Deutschland die beliebtesten Instrumente der privaten

Altersvorsorge. Wer einen solchen Versicherungsvertrag

abschließt nennt auch die im Todesfall begünstigte Person,

meist den Ehepartner.

Eine solche Begünstigten-Regelung sollte

jedoch von Zeit zu Zeit überprüft werden. So lautet die naheliegende

Schlussfolgerung aus einem Urteil vom Landgericht (LG)

München I unter dem Aktenzeichen 25 O 15565/03.

Im vorliegenden

Fall gab es ein Testament, in dem der Verblichene verfügt

hatte, wer welche Vermögensteile im Todesfall erhalten sollte.

Allerdings hatte der später Verblichene die Begünstigten-Regelung

in seinem Lebensversicherungsvertrag nicht geändert. Die

Versicherungssumme sollte, wie vor Jahren verfügt, die mittlerweile

geschiedene Ehefrau erhalten.

Testamentarisch war indes

nicht vorgesehen, dass die Ex-Gattin auch nur einen müden Cent

des Vermögens bekommen sollte. Die Hinterbliebenen klagten

somit gegen die Begünstigten-Regelung im Lebensversicherungsvertrag.

Doch ohne Erfolg. Der Verstorbene hätte bei Zeiten die

Begünstigung seiner Ex-Gattin in der Police abändern sollen.

Weil dies unterblieben war, erhielt die frühere Ehefrau die für den

Todesfall vorgesehene Versicherungssumme.

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