Es klang vielversprechend, was der Anrufer dem Vareler Malermeister Marcus Säfken zu sagen hatte. Er sei auf der Suche nach einem kleinen Betrieb, der #132;zwei bis drei Bauvorhaben pro Quartal #147; begleiten könne. Allerdings sei Eile angesagt. Falls Säfken Interesse habe, solle er noch am nächsten Werktag zum Gesprächstermin bei der #132;Locat Projektsteuerung GmbH #147; in Hannover erscheinen. Die Eile stimmte den Malermeister misstrauisch. Also informierte er sich im Internet über die #132;Psychotricks der so genannten Auftragsvermittler #147;.
Als Marcus Säfken dann die Locat-Büroräume in der hannoverschen Innenstadt betrat, kam er sich vor #132;wie in einem schlechten Film #147;.
Alle Warnungen stimmten bis ins Detail: #132;Man wird permanent unter Druck gesetzt. Ich sollte 2800 Euro plus Mehrwertsteuer bezahlen, wobei Fragen zu den Einzelheiten unerwünscht waren. #147; Ganze zehn Minuten Bedenkzeit für den Vertragsabschluss ließen ihm die Locat-Mit- arbeiter, angeblich sei ein konkurrierender Malermeister zur Unterschrift bereit.
#132;Finger weg von solchen Verträgen. Das ganze Geschäftsmodell ist wirtschaftlich unsinnig #147;, warnt Götz-Rüdiger Kliesch, Justiziar der Handwerkskammer Braunschweig. Dass sich ein potenzieller Auftraggeber an eine hannoversche Firma wende, wenn er für eine völlig andere Region einen Handwerker suche, sei lebensfremd: #132;Das ist eine Nullnummer, da wird für 2800 Euro ein Sack Luft verkauft. #147; Nach dem Vertragsabschluss vermittelten Firmen wie Locat keine konkreten Aufträge, sondern nur Bauvorhaben, um die sich die Betriebe dann bewerben könnten.
Psychologie des Überredens
#132;Wir haben nie etwas anderes behauptet. Architekten und Bauherren schicken uns ihre Auftragsnachfragen, die von Handwerksbetrieben in allen Teilen Deutschlands erledigt werden müssen. Das ist eine reine Dienstleistung, eine Informationsveredelung #147;, nimmt Harald Kreis, bei Locat für die Öffentlichkeitsarbeit zuständig, zu den Vorwürfen Stellung. Es sei für einen Architekten ungemein schwierig zu recherchieren, welcher Betrieb in einer bestimmten Region für ein bestimmtes Vorhaben geeignet ist: #132;Wir selektieren und prüfen das gezielt im Vorfeld #150; und ersparen damit allen Beteiligten eine Menge Ärger. #147;
Der ehemalige Locat-Akquisiteur A. C. (Name ist der Redaktion bekannt) hat sich jetzt gegenüber der Handwerkskammer Hannover offenbart. Weil er arbeitslos war, hatte er sich #132;aus lauter Verzweiflung #147; bei Locat in der #132;Psychologie des Überredens #147; schulen lassen. Als C. merkte, worauf er sich einließ, ist er sofort wieder ausgestiegen: #132;Ich hatte das Gefühl, ich könnte mich irgendwann vor Gericht wiederfinden. #147; Die Bewerbungsunterlagen, die Locat an die Handwerker weitergebe, seien absichtlich kompliziert gestaltet und enthielten unsinnige Fragen: #132;Es ist für die Betriebe fast unmöglich, das korrekt auszufüllen. Das zieht dann eine längere Korrespondenz nach sich #150; und die vermeintlichen Aufträge sind weg. #147; Die Schuld daran werde dann den Handwerkern gegeben.
#132;Neben den Honoraren verdienen wir auch prozentual, wenn ein Auftraggeber die Betriebe bezahlt. Deshalb liegt es in unserem ureigensten Interesse, dass alle Beteiligten #150; Bauherren, Architekten, Handwerker #150; mit unserer Dienstleistung zufrieden sind #147;, erwidert Kreis.
Dem entgegen bezweifelt C., dass Unternehmen wie Locat tatsächlich über sehr viele Auftragsnachfragen verfügen können: #132;Da sitzen zwar Schüler und Studenten, die Anfragen an Architekten schicken. Ich schätze aber, das ist nur eine Absicherung, falls jemand das Unternehmen verklagen will. #147; Was C. auf die Palme bringt: #132;Die 2800 Euro gelten nur für normale Opfer. Besonders leichtgläubigen Handwerkern sollte ich 3300 Euro abknöpfen. #147;
Keine einheitliche Rechtsprechung
Die Verträge von Vermittlern für Bedarfsnachfragen sind von Gerichten unterschiedlich bewertet worden. Dass überhaupt Betriebe auf die Tricks von Vermittlern hereinfallen, sei nur mit der anhaltenden Konjunkturdelle im Bauhandwerk zu erklären, sagt Götz-Rüdiger Kliesch, Justiziar der Handwerkskammer Braunschweig. #132;Viele Betriebsinhaber lesen die Verträge nicht richtig durch und vertrauen auf das, was ihnen mündlich so alles erzählt wird. #147;
In früheren Fällen, die vor Gericht verhandelt wurden, war die Rechtsprechung nach Klieschs Darstellung uneinheitlich. Die #132;gute Rechtsprechung #147; habe im Sinne der Betriebe entschieden und die Sittenwidrigkeit #150; das krasse Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung #150; der Verträge erkannt. Andere Gerichte hätten entschieden, dass die Verträge zwar nicht sittenwidrig seien, jedoch die Vorleistungsklausel #150; das sofortige Bezahlen der Vertragsgebühr #150; nicht wirksam sei. Es gab in der Vergangenheit aber ein drittes Urteil, sagt Kliesch. Danach sei auch die Vorleistungspflicht im Rahmen der Vertragsfreiheit nicht zu beanstanden, da Handwerksmeister als kaufmännisch geschulte Unternehmer wissen müssten, worauf sie sich einlassen.
Kliesch rät allen Handwerkern, die einen Vertrag bereits unterschrieben, aber noch nicht bezahlt haben, das Geld vorerst nicht zu überweisen: #132;Die Betriebe haben gute Chancen, dass die Vorleistungsklausel für unwirksam erklärt wird.