AdobeStock_127183110.jpeg
Foto: Andreas Gruhl - stock.adobe.com

Finanzkontrolle Schwarzarbeit

FKS-Kontrolle: 3 Fehler, die richtig Geld kosten

Neben der Einhaltung von Mindestlöhnen kontrollieren FKS-Fahnder auch, ob Mitarbeiter richtig sozialversichert sind. Diese 3 Fehler können richtig teuer werden!

  • Praktikanten ohne Papiere, Scheinselbstständige oder 450-Euro-Kräfte, die deutlich mehr arbeiten als erlaubt: All das kann für Betriebe bei einer FKS-Kontrolle finanziell unangenehm werden.
  • Wenn es schlimm kommt, gehen die Beamten in solchen Fällen davon aus, dass ein reguläres Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
  • Die Folge sind hohe Kosten für Betriebe, weil sie  rückwirkend Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen müssen.
  • Im Kampf gegen Schwarzarbeit prüft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) regelmäßig Baustellen und Betriebe. Stellen die Zollbeamten dabei fest, dass Betriebe ihren sozialversicherungsrechtlichen Meldepflichten nicht nachkommen, drohen ihnen hohe Nachforderungen. Rechtsanwalt Sebastian Peters von der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm in Köln verrät, welche Fehler Sie nicht machen sollten.

    450-Euro-Kräfte, die deutlich mehr arbeiten

    Wenn Betriebe 450-Euro-Kräfte beschäftigen, dann prüfen die FKS-Fahnder laut Peters gerne, ob die Minijobber nicht mehr Stunden arbeiten, als erlaubt ist. Denn die maximal zulässige Arbeitszeit sei bei 450-Euro-Jobs durch den gesetzlichen Mindestlohn beziehungsweise durch Branchenmindestlöhne klar begrenzt.

    Werden Mitarbeiter zum Beispiel nach dem gesetzlichen Mindestlohn von derzeit 9,60 Euro bezahlt, dann dürfen sie pro Monat nicht mehr als 46 Stunden arbeiten. „Wenn Betriebe einen Branchenmindestlohn zahlen müssen, sind pro Monat noch weniger Stunden erlaubt“, sagt der Jurist.

    Er rät Unternehmern deshalb, darauf zu achten, dass Minijobber ihre Arbeitszeiten einhalten – auch wenn Familienangehörige auf 450-Euro-Basis im Betrieb mitarbeiten. Werde mal eine halbe Stunde mehr gearbeitet als erlaubt, sei das zwar in der Regel kein großes Problem. Schwierig werde es aber, wenn die FKS bei der Kontrolle feststelle, dass die zulässigen Arbeitszeiten regelmäßig deutlich überschritten werden.

    „In solchen Fällen geht der Zoll dann von einem regulären Arbeitsverhältnis aus“, erläutert der Rechtsanwalt. Seiner Erfahrung nach ist das in der Regel eine teure Angelegenheit für Betriebe, weil sie schlimmstenfalls rückwirkend Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer für ein Vollarbeitsverhältnis zahlen müssten.

    [Tipp: Sie wollen beim Thema Recht nichts verpassen? Nutzen Sie den kostenlosen Newsletter von handwerk.com. Jetzt hier anmelden!]

    Scheinselbstständige auf der Baustelle

    Auch Scheinselbstständigkeit ist dem Zoll ein Dorn im Auge. Deshalb schauen die Fahnder genau hin, wenn auf der Baustelle auch Personen im Einsatz sind, die nicht zu einem Handwerksbetrieb gehören, sondern sich als selbstständige Unternehmer ausgeben. „Wenn sie jedoch in betriebliche Strukturen eingegliedert sind, kann das teuer für Handwerksbetriebe werden“, sagt Peters. Denn dann gehe der Zoll in der Regel von Scheinselbständigkeit und somit von einem normalen Beschäftigungsverhältnis aus, sodass ebenfalls rückwirkend Lohnsteuer und Sozialabgaben fällig werden.

    Für Scheinselbständigkeit spricht dem Juristen zufolge, wenn Selbstständige

  • an Firmenfeiern wie Grillfesten oder Weihnachtsfeiern eines anderen Betriebs teilnehmen,
  • Firmenkleidung eines anderen Betriebs tragen,
  • Arbeitsanweisungen von Mitarbeitern anderer Unternehmen erhalten und
  • Preise nicht frei verhandeln.
  • Praktikanten, die angeblich ganz neu sind

    Bei Kontrollen dürfen die Zollbeamten den Mitarbeitern Fragen stellen, auch Praktikanten müssen der FKS Auskunft geben. Doch greifen sie wegen noch fehlenden Papieren zu einer Notlüge und behaupten, sie seien erst seit heute auf der Baustelle, kann das böse enden.

    „Die FKS schaut bei solchen Angaben besonders kritisch hin“, sagt Peters. Problematisch werde es für Betriebe, wenn der Zoll einen Zeugen auftreibt, der den Praktikanten schon vorher auf der Baustelle gesehen hat.

    „Dann geht der Zoll nicht von einem Praktikumsverhältnis aus, sondern von einer regelmäßigen Beschäftigung“, sagt der Jurist. Betriebe müssten auch in dem Fall  rückwirkend Sozialabgaben und Lohnsteuer für den Praktikanten zahlen.

    Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Recht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

    Auch interessant:

    Das könnte Ihnen auch gefallen: