Häufig werden kleine Handwerksbetriebe Opfer von zwielichtigen Beratern, die wertlose Leistungen erbringen und dafür auch noch satte Honorare fordern. Es gibt einige Anhaltspunkte für die Honorarhöhe, an denen sich Unternehmer orientieren können.
Preise sind Verhandlungssache
Die Berufsbezeichnung "Unternehmensberater" ist nicht gesetzlich geschützt. Für Berater gibt es keine Honorar- oder Gebührenordnung. Die Honorarhöhe ist zwischen Auftraggeber und Kunde frei vereinbar.
Ein Handwerksmeister sollte für eine Beratungsleistung Angebote einholen und sowohl die angebotene Leistung als auch die geforderten Honorare vergleichen. Preiswert ist, wer für eine gute Leistung ein angemessenes Honorar verlangt. Das wirft die Frage auf, wann ein Berater eine gute Leistung erbringt und welche Honorarhöhe "angemessen" ist.
Expertenwissen ist teurer
Die Höhe der Beraterhonorare ist normalerweise abhängig von der Qualifikation des Beraters und von der Aufgabe, die zu lösen ist. Bei unseriösen Betratern ist die Honorarhöhe fast ausschließlich bestimmt von dem Wunsch, schnell "Kasse zu machen".
Ein aufmerksamer Handwerksmeister kann diese Machenschaften schnell durchschauen, wenn er das Angebot, den Berater und das Beratungsunternehmen kritisch betrachtet.
Im Bereich der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) werden Beraterhonorare zwischen 40 und 200 Euro pro Stunde verlangt. Die Spanne ist also relativ groß. Welches Honorar angemessen ist, hängt von den Umsätzen ab.
Es gibt Berater, deren spezielle Qualifikation ein höheres Honorar rechtfertigen würde. Solche Experten werden sich jedoch nur selten um Alltagsfragen kümmern. Beratungsgebiete wie zum Beispiel 'finanzielle Engpässe', 'verschleppte Zahlungen' oder 'Auftragsmangel' sind die Domäne der Berater, die eher im Mittelfeld der Honorarforderung angesiedelt sind. Ihr Stundensatz liegt zwischen 70 und 125 Euro pro Stunde.
Förderhonorare als Anhaltspunkt
Als objektives Kriterium für die angemessene Beratungshöhe können bis zu einem gewissen Grade die Honorarsätze staatlicher Förderprogramme genannt werden. Demnach können Beraterhonorare zwischen 80 und 95 Euro pro Stunde liegen.
Der Bund praktiziert seit vielen Jahren ein Programm zur Bezuschussung von Unternehmensberatungen, das von einem festen Projektzuschuss ausgeht. Heute ist bei Gründungsberatungen ein Zuschuss von 50 Prozent für eine maximale Honorarhöhe von 3.000 Euro vorgesehen.
Bei allgemeinen Beratungen (z.B. Strategie, Marketing, Finanzen, Organisation) oder bei Umweltschutzberatungen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beträgt der Zuschuss 40 Prozent für eine maximale Beratungshöhe von 3.750 Euro. Dabei wird nichts über die Zeitdauer einer solchen Beratung gesagt. Erfahrungsgemäß kann davon ausgegangen werden, dass eine allgemeine Beratung in 40 Stunden abgeschlossen werden kann. Das entspräche einem Stundensatz von knapp 95 Euro.
Höhere Honorare und längere Beratungen können selbstverständlich vereinbart werden. Doch viele Berater, insbesondere KMU-Spezialisten, verlangen keine höheren Honorare und können die anstehenden Fragen auch innerhalb eines Projektes abarbeiten.
Weitere Programme
Andere Förderprogramme beziehen sich auf den Beratungstag. Das Gründungscoaching beispielsweise wird von der bundeseigenen Ausgleichsbank (DtA) bei einem Tageshonorar von 320 Euro mit 50 Prozent bezuschusst. Wenn ein höheres Honorar vereinbart wird, so wird dieses höhere Honorar zwar akzeptiert, aber der Zuschuss steigt nicht.
Dem Gründer ist aber freigestellt, höhere Honorare zu vereinbaren. Aus der Zuschusshöhe errechnet sich für allgemeine Unternehmensberatungen in Nordrhein-Westfalen ein Tageshonorar von 533 Euro und in Bayern von 720 Euro. Auch hier gilt, dass höhere Honorare zwar vereinbart werden können, der Zuschuss aber nicht ebenfalls erhöht wird.
Maßstab: Anwaltshonorar
Einen weiteren Hinweis können die in den Gebührenordnungen der Steuerberater und Rechtsanwälte (BRAGO) genannten Zeithonorare geben. Diese Gebührenordnungen sind meist auf die spezifischen Aufgaben bezogen und stellen ein kompliziertes Regelwerk dar, für die nicht geregelten Fragen sind aber auch Zeithonorar vorgesehen.
Diese betragen für Steuerberater 19 bis 46 Euro pro halbe Stunde und für Rechtsanwälte bei mehrtägigen Gerichtsprozessen 365 Euro pro Tag, wobei dies ein Durchschnittssatz aus Prozessen bei Amtsgerichten, Schwurgerichten und dem OLG ist.
Vorsicht bei kostengünstigen Analysen
Von unseriösen Beratungsgesellschaften werden oft relativ billige "Analysen" verkauft, die keinen anderen Zweck haben, als dem Kleinunternehmer Angst einzujagen und ihn zum Abschluss einer drei bis vier Wochen währenden "Beratung" zu veranlassen. Stundensätze von 187 bis 205 Euro wurden von solchen Firmen in letzter Zeit genannt. Diese Stundensätze sind weit überhöht und stehen in der Regel in keiner reellen Beziehung zur gebotenen "Leistung".
Guter Rat muss nicht "teuer" sein, aber preiswert. In der Praxis sind Fälle bekannt geworden, wo teure falsche Beratung Handwerker an den Rand der Existenz oder gar in die Insolvenz gebracht hat.
Vor Vertragsabschluss informieren
Vor Abschluss eines Beratervertrages sollte sich ein Handwerker bei seiner Handwerkskammer oder seinem Berufsverband informieren, ob die Beratungsgesellschaft bereits als "schwarzes Schaf" aufgefallen ist. Er kann dies auch selbst überprüfen, wenn er bei den seriösen Beraterverbänden im Internet nachschaut, ob das anbietende Unternehmen Mitglied ist.
Die Beraterverbände verlangen von neuen Mitgliedern meist eine mehrjährige Berufstätigkeit, eine qualifizierte Ausbildung, Erfahrung aus dem Management und mehrere hochrangige Referenzen, bevor die Aufnahme erfolgt. Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) zertifiziert Mitglieder, die sich dieser anspruchsvollen Prozedur unterwerfen zum Beispiel nach dem international anerkannten Standard CMC (Certified Management Consultant). Der Bundesverband der beratenden Volks- und Betriebswirte e.V. (BDVB) zertifiziert ausgewählte Mitglieder nach einem eigenen Standard.
Der Unternehmer kann bei den Mitgliedern dieser Verbände davon ausgehen, dass er es mit seriösen Beratern zu tun hat, die ein faires Angebot unterbreiten und eine qualifizierte Leistung erbringen. Sollte es dennoch Grund für eine Beanstandung geben, so steht ihm das Ehrengericht des Verbandes zur Verfügung, um Reklamationen zu erledigen
Autor: Edwin A. Biedermann (CMC/BDU), Springe
Der Autor ist seit 1979 Unternehmensberater mit den Schwerpunkten Unternehmensführung und Rating. Er ist Mitglied im BDU und als Gutachter in Streitfällen zwischen Unternehmen und Beratern in verschiedenen Landes- und Oberlandesgerichten tätig.
Die wichtigsten Berater-Verbände
Bundesverband Deutscher Unternehmensberater BDU e.V.: www.bdu.de
Bundesverband Deutscher Volks und Betriebswirte e.V.: www.bdvb.de
Die KMU-Berater. Verband freier Berater e.V.: www.KMU-Berater.de