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Fahrtenbuch führen

Immer Fahrtenbuch führen

Wer seinen Firmenwagen sowohl privat als auch beruflich nutzt, für den kann es sich lohnen, über alle Fahrten Buch zu führen. Die Schätz-Methode kann sich nämlich unter Umständen gar nicht gewinnmindernd auswirken.

Wird ein betriebliches Fahrzeug zu Privatfahrten genutzt oder unterstellt das Finanzamt mangels Aufzeichnungen dem Unternehmer eine private Mitbenutzung, kann die Schere zwischen der Ermittlung des privaten Nutzungswerts nach der Fahrtenbuch-Methode und der Schätz-Methode enorm auseinander klaffen. Schlimmstenfalls wirkt sich der betriebliche Pkw bei der Schätz-Methode (im Fachjargon auch als 1-Prozent-Regelung oder Listenpreis-Methode bezeichnet) nämlich kaum oder gar nicht mehr gewinnmindernd aus.

Tipp: Mit der Führung eines Fahrtenbuchs liegen Sie immer richtig! Zeichnen Sie nämlich während des Wirtschaftsjahres sämtliche Fahrten mit ihrem betrieblichen Pkw auf, können Sie am Jahresende Bilanz ziehen. Vergleichen Sie, ob Sie mit der Fahrtenbuch-Methode oder mit der Schätz-Methode steuerlich günstiger fahren. Selbst wenn Sie während des Jahres ein Fahrtenbuch geführt haben, bedeutet das nicht, dass Sie die so ermittelten tatsächlichen Werte automatisch als Privatanteil berücksichtigen müssen. Entscheiden Sie sich nämlich trotz Fahrtenbuch für die Schätzmethode, kann Ihnen das Finanzamt das nicht verwehren.

Gut zu wissen: Der Privatanteil muss nicht nur für Fahrzeuge ermittelt werden, die zum Betriebsvermögen gehören. Auch für geleaste Fahrzeuge ermittelt das Finanzamt einen Privatanteil an den Kosten.

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