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Inkasso: Das Verfahren

Inkasso: Das Verfahren

"Inkassounternehmen verstehen sich als neutrale Vermittler zwischen Handwerksbetrieb und Gläubigern", beschreibt Gerti Hönings vom Bundesverband der Deutschen Inkasso-Unternehmen (BDIU) die Branche. Sie rät den Handwerksbetrieben, die Rechnungen zeitnah zu schreiben, zeitnah zu mahnen und den Fall nach der zweiten bis vierten Mahnung an ein Inkassounternehmen abzugeben.

Der erste Brief zeigt oft Wirkung

#8222;Wir schreiben die Kunden dann zunächst an", erläutert sie die Arbeitsweise. #8222;Häufig recherchieren wir auch im Umfeld des Schuldners, holen eine Auskunft der Schufa ein und prüfen, ob der Schuldner schon einen Offenbarungseid geleistet hat." Wenn jemand die Zahlung wirklich nur verschlampt habe, zeige oft schon der erste Brief des Inkasso-Unternehmens Wirkung. #8222;Oft wollen die Leute ja zahlen, aber können es nicht. Da muss man mit psychologischem Einfühlungsvermögen herausfinden, ob das ehrlich gemeint ist und sich eventuell ein Angebot auf Ratenzahlung lohnt," sagt Hönings. Manchmal reagiert der Schuldner aber auch gar nicht, und im ungünstigsten Fall macht er Mängel geltend.

Schnell zum Mahnbescheid

Wenn er nicht zahlt, werde ein Mahnbescheid bei Gericht beantragt, und dann habe man nach etwa sechs Wochen einen rechtskräftigen Titel, betont Hönigs. Wenn der Schuldner widerspricht, gibt das Inkasso-Unternehmen den Fall wieder ab und empfiehlt dem Handwerker auf Wunsch einen Rechtsanwalt.

Erfolgsquote: 50 Prozent und mehr

Die vorgerichtliche Erfolgsquote der Inkasso-Branche liegt nach Auskunft des BDIU bei über 50 Prozent. Das führt er nicht zuletzt auf psychologische Kenntnisse zurück, wie man Schuldner auf angemessene Art und Weise zum Zahlen bewegt, nach dem Motto: "Nicht zahlen müssen, sondern zahlen wollen".

Einen Überblick zum Thema Inkasso geben die folgenden Artikel:

Inkasso: Die Erfolgsaussichten

Inkasso: Die Anbieter

Inkasso: Die Kosten

Inkasso: Leserstimmen zum Thema

Ihre Erfahrungen

Und wie sind Ihre Erfahrungen mit Inkassounternehmen? Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Gesetz zur Verbesserung der Zahlungsmoral gemacht? Kennen Sie noch andere Wege, säumige Zahler zur Kasse zu bitten?

Sie erreichen uns unter redaktion@handwerk.com oder unter Telefon (05 11) 85 50-24 39 (Jörg Wiebking).

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