Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Inkasso: Das Verfahren

Inkasso: Das Verfahren

"Inkassounternehmen verstehen sich als neutrale Vermittler zwischen Handwerksbetrieb und Gläubigern", beschreibt Gerti Hönings vom Bundesverband der Deutschen Inkasso-Unternehmen (BDIU) die Branche. Sie rät den Handwerksbetrieben, die Rechnungen zeitnah zu schreiben, zeitnah zu mahnen und den Fall nach der zweiten bis vierten Mahnung an ein Inkassounternehmen abzugeben.

Der erste Brief zeigt oft Wirkung

#8222;Wir schreiben die Kunden dann zunächst an", erläutert sie die Arbeitsweise. #8222;Häufig recherchieren wir auch im Umfeld des Schuldners, holen eine Auskunft der Schufa ein und prüfen, ob der Schuldner schon einen Offenbarungseid geleistet hat." Wenn jemand die Zahlung wirklich nur verschlampt habe, zeige oft schon der erste Brief des Inkasso-Unternehmens Wirkung. #8222;Oft wollen die Leute ja zahlen, aber können es nicht. Da muss man mit psychologischem Einfühlungsvermögen herausfinden, ob das ehrlich gemeint ist und sich eventuell ein Angebot auf Ratenzahlung lohnt," sagt Hönings. Manchmal reagiert der Schuldner aber auch gar nicht, und im ungünstigsten Fall macht er Mängel geltend.

Schnell zum Mahnbescheid

Wenn er nicht zahlt, werde ein Mahnbescheid bei Gericht beantragt, und dann habe man nach etwa sechs Wochen einen rechtskräftigen Titel, betont Hönigs. Wenn der Schuldner widerspricht, gibt das Inkasso-Unternehmen den Fall wieder ab und empfiehlt dem Handwerker auf Wunsch einen Rechtsanwalt.

Erfolgsquote: 50 Prozent und mehr

Die vorgerichtliche Erfolgsquote der Inkasso-Branche liegt nach Auskunft des BDIU bei über 50 Prozent. Das führt er nicht zuletzt auf psychologische Kenntnisse zurück, wie man Schuldner auf angemessene Art und Weise zum Zahlen bewegt, nach dem Motto: "Nicht zahlen müssen, sondern zahlen wollen".

Einen Überblick zum Thema Inkasso geben die folgenden Artikel:

Inkasso: Die Erfolgsaussichten

Inkasso: Die Anbieter

Inkasso: Die Kosten

Inkasso: Leserstimmen zum Thema

Ihre Erfahrungen

Und wie sind Ihre Erfahrungen mit Inkassounternehmen? Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Gesetz zur Verbesserung der Zahlungsmoral gemacht? Kennen Sie noch andere Wege, säumige Zahler zur Kasse zu bitten?

Sie erreichen uns unter redaktion@handwerk.com oder unter Telefon (05 11) 85 50-24 39 (Jörg Wiebking).

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Mitarbeitergespräche trauen Sie sich nicht zu? Nur Mut – Gesprächsführung kann man lernen!

Personalführung

5 falsche Vorurteile gegen Mitarbeitergespräche

Keine Zeit, keine Ahnung, nicht zuständig – unsere Expertin trifft in Handwerksbetrieben immer wieder auf die gleichen Vorbehalte gegen Mitarbeitergespräche. Stichhaltig sind sie alle nicht.

    • Personal, Personalführung
Gemeinsame Zeit ist wichtig für Vater und Kind: Wenn Sie beide Freude am Kicken haben, können Sie zum Beispiel zusammen Fußball spielen.

Work-Life-Balance

Zeit für den Betrieb und die Kinder: Wie geht das?

Sie führen einen Handwerksbetrieb und haben wenig Freizeit: 9 Tipps, wie Sie als Betriebsinhaber trotzdem Zeit für Ihre Kinder finden.

    • Work-Life-Balance
Beim Building Information Modeling (BIM) werden alle Daten eines Bauprojekts in einem digitalen Modell gebündelt.

Digitalisierung + IT

Digitalisierung: Der lange Weg zur eigenen BIM-Software

Gerrit Terfehr nutzt BIM in seinem Handwerksbetrieb. Die Software spart Zeit und Geld – und hilft bei der Akquise. Einfach war der Weg dahin jedoch nicht.

    • Digitalisierung + IT
Wer Verstärkung für ein „junges dynamisches Team“ sucht, formuliert damit nicht unbedingt eine Anforderung an Bewerber.

Urteil

„Junges Team mit Benzin im Blut“ in Stellenanzeige okay

Diskriminierungsklage abgewiesen: Wer sein Team und den Arbeitsplatz beschreibt, darf bei der Bewerbersuche auch mal einen Werbeslogan verwenden.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht