Wer aus Corona-Risikogebieten heimkehrt, muss nicht zwingend 14 Tage in Quarantäne, entschied das Bundesarbeitsgericht.
Foto: studio v-zwoelf – stock.adobe.com
Wer aus Corona-Risikogebieten heimkehrt, muss nicht zwingend 14 Tage in Quarantäne, entschied das Bundesarbeitsgericht.

Corona-Urteil

Dürfen Arbeitgeber Rückkehrern aus Risikogebieten die Arbeit verweigern?

Ein Mitarbeitender kehrt aus einem Corona-Risikogebiet zurück und darf seinen Arbeitsplatz 14 Tage lang nicht aufsuchen. Das geht nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts zu weit.

Der Fall: Ein Mann aus Berlin kehrt im Sommer 2020 nach einem Auslandsaufenthalt nach Deutschland zurück - aus einem vom Robert-Koch-Institut als Corona-Risikogebiet ausgewiesenen Land. Sein Arbeitgeber verweigert ihm 14 Tage lang den Zutritt zum Betriebsgelände, weil zu der Zeit in dem Bundesland eine Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten gilt. Ausnahmen gibt es aber für Personen, mit negativem PCR-Test und einem ärztlichen Attest, dass sie symptomfrei sind. Obwohl der Mitarbeiter beide Dokumente vorweisen kann, darf er seine Arbeit nicht wieder aufnehmen und bekommt in der Zeit kein Gehalt. Der Mann verklagt seinen Arbeitgeber auf eine Vergütung in Höhe von 1512,47 Euro wegen Annahmeverzugs.

Das Urteil: Das Bundesarbeitsgericht gibt dem Arbeitnehmer Recht. Die Anweisung, dass er den Betrieb für 14 Tage nicht betreten darf und kein Arbeitslohn erhält, sei nach § 106 der Gewerbeordnung nicht gerechtfertigt und daher unwirksam. Der Arbeitgeber hätte dem Mitarbeiter die Möglichkeit geben können, durch einen weiteren PCR-Test eine Corona-Infektion weitestgehend auszuschließen. Dadurch hätte er im Betrieb einen „angemessenen Schutz der Arbeitnehmer“ erreichen und einen „ordnungsgemäßen Betriebsablauf“ sicherstellen können. (Urteil vom 10. August 2022, Az.: 5 AZR 154/22)

Tipp: Sie wollen keine wichtigen Infos zum Thema Arbeitsrecht verpassen? Dann abonnieren Sie hier den handwerk.com-Newsletter. Jetzt hier anmelden!

Auch interessant:

Corona-Pandemie: 15 Urteile, die Handwerker kennen sollten

Ob Masken am Arbeitsplatz, Quarantäne oder Urlaubsansprüche: Auch Gerichte müssen sich regelmäßig mit dem Coronavirus befassen. 15 Urteile im Überblick.
Artikel lesen

Wegen DSGVO: Handwerker müssen Corona-Daten löschen

Wer personenbezogene Daten aufgrund von Corona-Maßnahmen gespeichert hat, muss diese wieder löschen. Einige Länder kündigen bereits Kontrollen an.
Artikel lesen

Corona treibt Krankenstand auf Rekordniveau

Im ersten Halbjahr hat die IKK classic so viele Krankschreibungen registriert wie noch nie. Das liegt nicht nur daran, dass die Zahl der Corona-Fälle deutlich gestiegen ist.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Ein Headhunter ist nicht billig. Umso ärgerlicher, wenn der neue Mitarbeiter gleich wieder kündigt.

Personalsuche

Trotz Kündigung: Arbeitgeber trägt die Headhunter-Kosten

Dürfen Sie als Chef einen neuen Mitarbeiter bei Kündigung zur Rückzahlung einer Vermittlungsprovision verpflichten? Das Bundesarbeitsgericht hat eine klare Antwort.

    • Personal, Personalbeschaffung, Recht, Arbeitsrecht
Ein Arbeitszeugnis muss zugleich wahr und wohlwollend sein. Dass Arbeitnehmende Änderungen verlangen, ist kein Einzelfall.

Urteil

Nach Zoff um Arbeitszeugnis Schlussformel gestrichen – zu Recht?

Mitarbeiter haben kein Recht auf gute Wünsche im Arbeitszeugnis. Ob Chefs sie nachträglich streichen dürfen, entschied das Bundesarbeitsgericht.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Privater Chat mit Kollegen bei Whatsapp: Laut Bundesarbeitsgericht ist die Kommunikation nicht immer vertraulich.

Personal

Hetze gegen den Chef im Whatsapp-Chat: Kündigung möglich

Wie privat ist der Austausch von Mitarbeitenden in einer Whatsapp-Chatgruppe? Das Bundesarbeitsgericht hat diese Frage jetzt mit einem Grundsatzurteil beantwortet.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Kranke gehören ins Bett? Ja, wenn es die Genesung erfordert. Wer fitter ist, hat mehr Freiräume.

Personal

9 Irrtümer rund um die Krankschreibung – und was Sie als Arbeitgeber dürfen

Corona, Grippe, banale Infekte: Die Krankheitswelle rollt. Grund genug, mit ein paar populären Irrtümern zum Thema Krankschreibung aufzuräumen.

    • Personal, Personalführung, Recht, Arbeitsrecht