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Steuern

Jetzt auch für Arbeitgeber: Lohnsteuer per Internet

Nachdem die privaten Steuererklärungen bisher bereits via Internet ans Finanzamt geschickt werden können, sind ab Februar 2005 auch Arbeitgeber dran.

Erstellt ein Arbeitgeber seine Lohnabrechnungen maschinell ist er ab 2005 zur elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung verpflichtet. Was also bisher auf der Rückseite der Lohnsteuerkarte des Arbeitnehmers eingetragen wurde, soll dem Finanzamt auf elektronischem Wege geschickt werden. Erstmals erwartet das Finanzamt am 28.2.2005 die Daten der Lohnsteuerbescheinigung 2004. Wie die Übermittlung funktioniert, erfahren Arbeitgeber unter www.elster-lohn.de.

Führt ein Arbeitgeber die Lohnaufzeichnungen seiner Arbeitnehmer nicht maschinell, sondern per Hand, oder fehlt seiner Lohnbuchhaltungssoftware die notwendige Übertragungsfunktion, kann er einen Antrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Das Finanzamt wird ihn in diesem Fall für 2004 und möglicherweise auch für 2005 von der elektronischen Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen befreien.

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