Wie die Zeitschrift "Backjournal" berichtet, sahen es die Richter als erwiesen an, dass der Frau aufgrund des so genannten Kosten-Wertschöpfungsbeitrags auf Snacks und Kaffe ein Schaden entstanden sei.
Nach Einschätzung des Hamburger Vereins für Treu und Glauben im Wirtschaftsleben, Pro Honore, der die Klägerin beraten hatte, sind die Folgen des Urteils erheblich. Ein Sprecher sagte gegenüber dem Backjournal, dass die Entscheidung Prizipiencharakter habe und jetzt jeder Kamps-Pächter in Deutschland, der sich in der gleichen Weise geschädigt fühle, unter Berufung der Entscheidung in ähnlichen Fällen mit Aussicht auf Erfolg klagen könne.
Der Rechtsstreit zog sich über mehrere Jahre hin. Zunächst wurde das Kartellamt, später dann die Hamburger Gerichte bemüht.