Der Fall: Die Fahrerin eines E-Bikes hatte sich bei einem Sturz an einer Baustelle verletzt. Dafür machte sie die Baufirma verantwortlich: Wegen der Bauarbeiten wurde der Radweg über die Straße umgeleitet. Als die Radlerin zurück auf den Radweg fuhr, stürzte sie an der Bordsteinkante. Eine Rampe habe es nicht gegeben, auch habe die Baustellenbeleuchtung nicht funktioniert, behauptete die Frau. Sie verlangte daher von der Baufirma 1.172,70 Euro Schadenersatz für die Reparatur des Rades sowie 2.000 Euro Schmerzensgeld.
Das Urteil: Das Amtsgerichts München wies die Klage ab. Zwar sei die Baufirma für die Verkehrssicherheit verantwortlich. Doch die Klägerin habe nicht beweisen können, dass der Betrieb auch für den Sturz verantwortlich sei. Zwar sei die Schilderung der Fahrradfahrerin glaubwürdig. Doch die Baufirma habe ebenso glaubhaft versichert, es habe eine Anrampung am Fahrradweg gegeben. Ein Foto vom Unfalltag konnte die Radlerin nicht vorlegen. Andere Bilder erschienen dem Gericht nicht beweissicher.
Das Argument, die Beleuchtung sei nicht Betrieb gewesen, ließ das Gericht überdies nicht gelten. Die Beleuchtung habe nicht die Funktion, die Fahrbahn selbst zu beleuchten, sondern solle den Verlauf des Weges anzeigen. Deshalb entschied das Gericht im Zweifel für den Angeklagten. (Urteil vom 09.01.2023, Az. 159 C 1797/22)
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