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Politik und Gesellschaft

Klimapaket: Das bringt die neue steuerliche Förderung

Am 1. Januar ist ein neues Förderinstrument für die energetische Sanierung in Kraft getreten. Positiv: Die Hürden sind niedrig, die Laufzeit hoch.

Auf einen Blick:

  • Nachdem die Sanierungsrate seit 10 Jahren stagniert, startet die Bundesregierung mit der steuerlichen Förderung einen neuen Versuch, Investitionen in Energieeffizienz anzukurbeln.
  • Der Fördermechanismus: Bis zu 20 Prozent ihrer Investitionskosten dürfen sich Kunden künftig vom Finanzamt zurückholen – sie werden von der Einkommensteuer abgezogen.
  • Der Zentralverband des Deutschen Handwerks beurteilt das neue Förderinstrument positiv. Die Beantragung sei unbürokratisch und die Laufzeit des Instruments mit 10 Jahren ausreichend hoch.

Rund 19 Millionen Wohnhäuser gibt es in Deutschland. Sie machen mehr als ein Fünftel des gesamten Endenergieverbrauchs in der Bundesrepublik aus. Das birgt enormes Einsparpotenzial, das bisher viel zu wenig genutzt wurde.

Keine Erfolge in 10 Jahren

Eine Verdopplung der jährlichen Sanierungsrate im gesamten Gebäudebestand von einem auf zwei Prozent strebte die Bundesregierung 2010 in ihrem Energiekonzept für das Jahr 2020 an. Was wurde geschafft? Fast nichts: Auch 2019 lag die Sanierungsrate laut Deutscher Energie-Agentur noch bei einem Prozent.

Die bestehenden Kredit- und Zuschussprogramme konnten nicht die Investitionen in der energetischen Gebäudesanierung auslösen, die zu einer wirksamen CO2-Einsparung nötig wären. Mit dem im Klimapaket verankerten Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht bessert die Bundesregierung nun nach. Es sieht eine Ergänzung des Einkommensteuergesetzes um Paragraph 35c „Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Zwecken genutzten Gebäuden“ vor.

So funktioniert die steuerliche Förderung

Der Fördermechanismus: Kunden, die ihr Wohneigentum selbst nutzen, lassen von Handwerkern eine Sanierung durchführen. Bis zu 20 Prozent der Investitionskosten können sie sich dann vom Finanzamt zurückholen – sie werden von der Einkommensteuer abgezogen. „Bund und Länder setzen damit ein längst überfälliges und sinnvolles Zeichen. Die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung ist ein zentrales Förderinstrument im Gebäudesektor, um bislang ungenutzte Energie- und C02-Einsparpotentiale heben“, kommentierte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), anlässlich des Gesetzesbeschlusses im Dezember 2019.

Seit 1. Januar ist die steuerliche Förderung in Kraft. Der ZDH beurteilt das neue Förderinstrument als einen Gewinn für mehr Investitionen in die energetische Gebäudesanierung. „Für Kunden ist die neue Förderung attraktiver als bestehende Förderinstrumente“, sagt Michel Durieux, ZDH-Referatsleiter der Abteilung Wirtschafts-, Energie- und Umweltpolitik. Das liege etwa an der unbürokratischen Beantragung.

Geringe Hürden für Kunden

Um eine Investition fördern zu lassen, muss sie lediglich den technologischen Mindestanforderungen genügen, die in der „Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden (§ 35c Einkommensteuergesetz)“ aufgelistet sind. Das ausführende Handwerksunternehmen ist dazu berechtigt, zu bestätigen, dass die Mindestanforderungen eingehalten werden. „Der Kunde geht mit seiner Rechnung und der Fachunternehmererklärung zum Finanzamt und lässt sich die Förderung auszahlen“, erläutert Michel Durieux.

Zum Vergleich: Für den KfW-Zuschuss Energieeffizient Sanieren muss ein Kunde ungleich höhere Hürden überwinden: So darf er sein Vorhaben erst umsetzen, nachdem er eine Förderzusage erhalten hat. Außerdem hat er die Pflicht, einen qualifizierten Experten für Energieeffizienz mit der Detailplanung der Sanierung zu beauftragen. Bei der steuerlichen Sanierungsförderung entfallen diese Dinge. „Dennoch ist es gut, eine Energieberatung zu beanspruchen, um die Einzelmaßnahme sinnvoll auf eventuell weitere Sanierungsmaßnahmen abstimmen zu können“, sagt Durieux.

Maßnahmen verteilen über bis zu 10 Jahre

Denn die steuerliche Förderung lässt es zu, mehrere Einzelmaßnahmen auch zu komplexeren Sanierungen zu kombinieren. Mit einem Sanierungsfahrplan, der durch das Bundeswirtschaftsministerium gefördert wird, und den ein Energieberater des Handwerks für Kunden aufstellen darf, können die Einzelmaßnahmen aufeinander abgestimmt werden. „Damit lassen sich Maßnahmen in Abhängigkeit vom Portemonnaie planen“, sagt Michel Durieux. Kunden können so, verteilt über einen längeren Zeitraum von maximal zehn Jahren, verschiedene Einzelmaßnahmen an ihrem Gebäude angehen: zum Beispiel nach und nach Heizung, Fassade und Fenster sanieren.

Wichtig für Kunden und Handwerksbetriebe ist auch die mit zehn Jahren verhältnismäßig lange Laufzeit des Förderinstruments. „Damit können sich unsere Betriebe auf die voraussichtlich steigende Nachfrage nach energetischen Sanierungen sukzessive einstellen und entsprechende Kapazitäten aufbauen“, kommentiert ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer.

Kurzüberblick zur steuerlichen Sanierungsförderung

Das wird gefördert: Erneuerung von Fenstern und Außentüren, Investitionen in Wärmedämmung, die Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage sowie Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage. Zudem wird der Einbau digitaler Systeme zur Betriebs- und Verbrauchsoptimierung gefördert.

So hoch ist die Förderung: 20 Prozent der Aufwendungen lassen sich – verteilt über drei Jahre – von der Einkommenssteuer abziehen. Die maximale Fördersumme liegt pro Objekt bei insgesamt 40.000 Euro.

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