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Langsam Fahren nur bei triftigem Grund

Langsam Fahren nur bei triftigem Grund

Wer ohne triftigen Grund durch zu langsames Fahren andere behindert, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung.

Wer ohne triftigen Grund den Verkehrsfluss durch zu langsames Fahren behindert, verstößt gegen die Straflenverkehrsordnung. Triftige Gründe können laut ADAC zum Beispiel schlechtes Wetter oder die allgemeine Verkehrslage sein.

Verboten sind dagegen "erzieherische" Maßnahmen oder "Dahinzuckeln", um die schöne Landschaft vom Auto aus zu genießen. Grundsätzlich gibt es auf deutschen Straßen jedoch keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit.

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Halten oder Aufnehmen ohne die gezielte Nutzung eines Handys am Steuer ist nicht verboten.

Telefon am Steuer

Handy während der Fahrt umlagern: Ist das erlaubt?

Das Handy in der Hand halten, während man im Auto per Freisprecheinrichtung telefoniert: Ob das gegen die Straßenverkehrsordnung verstößt, musste ein Gericht klären.

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Straßenverkehrsordnung

Ist das Überholen von Müllwagen erlaubt?

Müllautos, die im Einsatz sind, verstopfen nicht selten die Straße. Doch wer beim Vorbeifahren diesen Fehler macht, verstößt laut einem Urteil gegen die Straßenverkehrsordnung.

    • Recht
Kann der Dienstwagenfahrer nicht unmittelbar auf dem Grundstück laden, ist er auf öffentliche Ladestationen in seiner Nähe angewiesen. Kreative Lösungen, wie im vorliegenden Fall sind nicht erwünscht.

Fuhrparkrecht

Ist das Laden eines E-Autos am Straßenrand erlaubt?

Nicht immer haben Nutzer eines E-Fahrzeugs die Möglichkeit, auf einem Grundstück an der Wallbox zu laden. Steht das E-Auto am Straßenrand könnte das Ladekabel zum Fahrzeug über den Bürgersteig gelegt werden. Wir sagen Ihnen, ob dies erlaubt ist.

    • Fuhrpark
Stolperfalle Werbetext: Nicht jede Formulierung ist erlaubt.

Recht

4 rechtliche Fallstricke in Ihren Werbetexten

Wer gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb verstößt, riskiert eine Abmahnung. Das gilt auch für Texte auf Ihrer Website oder in Flyern. Diese Formulierungen sind besonders heikel.

    • Recht, Wettbewerbsrecht, Marketing und Werbung, Online Marketing