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Langsam Fahren nur bei triftigem Grund

Langsam Fahren nur bei triftigem Grund

Wer ohne triftigen Grund durch zu langsames Fahren andere behindert, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung.

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Wer ohne triftigen Grund den Verkehrsfluss durch zu langsames Fahren behindert, verstößt gegen die Straflenverkehrsordnung. Triftige Gründe können laut ADAC zum Beispiel schlechtes Wetter oder die allgemeine Verkehrslage sein.

Verboten sind dagegen "erzieherische" Maßnahmen oder "Dahinzuckeln", um die schöne Landschaft vom Auto aus zu genießen. Grundsätzlich gibt es auf deutschen Straßen jedoch keine vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit.

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Absolutes Halteverbot. Wer hier ständig parkt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch seine Fahrerlaubnis.

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