Zwei Tage vor der Verabschiedung der umstrittenen
Betriebsverfassungsreform im Bundestag haben SPD und Grüne die letzten Weichen gestellt: Die rot-grünen
Änderungsanträge zu der Novelle wurden im Arbeits- und
Sozialausschuss des Bundestages mit Unterstützung der PDS
beschlossen. Damit steht der Ausdehnung des erleichterten Wahlrechts
bei Betriebsratswahlen auf Firmen bis 100 Beschäftigte wie auch dem
Verhältniswahlrecht bei der Besetzung von Betriebsratsausschüssen
praktisch nichts mehr im Wege.
Die Verhältniswahl wurde auf Druck der Grünen zum Schutz von
Christlichen Gewerkschaften wieder aufgenommen und ersetzt das
bislang vorgesehene Mehrheitswahlrecht. Zu den beschlossenen
Änderungen zählen auch ein erweitertes Initiativrecht des
Betriebsrates bei Qualifizierungsmaßnahmen für die Beschäftigten. Das
erleichterte Wahlverfahren zum Betriebsrat kommt in Betrieben
zwischen 51 und 100 Beschäftigten allerdings nur dann zum Zug, wenn
der Arbeitgeber damit einverstanden ist.