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Bauvorlagenberechtigung ist Ländersache

Bauvorlagen: Handwerker haben nicht überall die gleichen Rechte

In der Meisterausbildung lernen Bauhandwerker, wie sie Bauvorlagen erstellen. Bauvorlagenberechtigt sind sie aber nicht überall. Bei Zimmerermeister Christian Lellau sorgt das für Unmut.

Auf einen Blick:

  • Das Problem: Es gibt keine bundesweit einheitliche Regelung zur Bauvorlagenberechtigung. Stattdessen regelt jedes Bundesland in der Landesbauordnung, wer bauvorlageberechtigt ist und wer nicht.
  • Die Folge: Handwerksmeister und Techniker dürfen Bauvorlagen wie Zeichnungen, Schnitte und statische Berechnungen nur in acht Bundesländern einreichen. Vor allem in Ostdeutschland bleibt ihnen diese Möglichkeit bislang verwehrt.
  • Dabei lernen angehende Meister im Maurer-, Betonbauer und Zimmererhandwerk sowie angehende Bautechniker in ihrer Ausbildung, wie Bauvorlagen erstellt werden.
  • Durch die fehlende Bauvorlagenberechtigung für Handwerker in Sachsen-Anhalt sieht Zimmerermeister Christian Lellau seine berufliche Bildung entwertet. Er macht sich für die Änderung der Landesbauordnung stark. Jetzt reagiert die Politik.

Wie viele andere Handwerker hat Christian Lellau in seiner Ausbildung gelernt, Bauvorlagen zu erstellen. Das macht der gelernte Zimmerermeister und Techniker für Baudenkmalpflege auch. Doch seine Zeichnungen, Schnitte und statischen Berechnungen darf er bei den Behörden nicht selbst zur Genehmigung einreichen – zumindest nicht in Sachsen-Anhalt, wo er wohnt und arbeitet. In anderen Bundesländern dürfte er es hingegen schon.

Problem: Bauvorlagenberechtigung ist in den Landesbauordnungen geregelt

Bundesweit gibt es keine einheitliche Regelung der Bauvorlagenberechtigung. Stattdessen regelt jedes Bundesland in der Landesbauordnung, wer dort bauvorlagenberechtigt ist und wer nicht. In Sachsen-Anhalt sind das laut Paragraf 64 BauO LSA vor allem Architekten, aber auch Ingenieure und Innenarchitekten. Eine Bauvorlagenberechtigung für Meister und Techniker des Maurer-, Betonbauer- und Zimmererhandwerks sieht die Landesbauordnung hingegen nicht vor.

Im benachbarten Niedersachsen ist das anders. „Dort ist in der Landesbauordnung eine Bauvorlagenberechtigung für Meister und Techniker dieser Gewerke geregelt“, sagt Romy Meseberg, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer Magdeburg. Mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sind die Handwerksmeister und –Techniker auch in allen anderen westdeutschen Bundesländern bauvorlagenberechtigt.

Die Praxis: Bauvorlagen ohne Bauvorlagenberechtigung erstellen

Zimmerermeister Christian Lellau erstellt trotz der fehlenden Bauvorlagenberechtigung in Sachsen-Anhalt Bauvorlagen. Kürzlich hat er beispielsweise ein Nebengebäude in Form einer alten Scheune für ein Bauprojekt entworfen und geplant. „So etwas liegt mir“, sagt der Handwerksunternehmer, der sich mit seinem Betrieb auf Baudenkmalpflege und Fachwerkssanierung spezialisiert hat.

Bei den Behörden dürfte Lellau die Bauunterlagen allerdings nicht selbst zur Genehmigung einreichen, er muss sie von einem Bauvorlagenberechtigten gegenzeichnen lassen. „Das ist kein schönes Gefühl, wenn jemand anderes seinen Namen unter die eigene Arbeit setzt“, sagt Lellau. Für den 37-Jährigen eine Demütigung. Außerdem sieht er durch die fehlende Bauvorlagenberechtigung in Sachsen-Anhalt seine berufliche Bildung entwertet.

Handwerk kämpft für die Bauvorlagenberechtigung in Sachsen-Anhalt

Die Gebäudeplanung ist bundesweit integraler Bestandteil der Meisterausbildung der Maurer-, Betonbauer und Zimmerer. Damit sie in Sachsen-Anhalt von diesem Wissen gleichermaßen profitieren können, wie beispielsweise Kollegen in Niedersachsen, fordert Christian Lellau die Aufnahme der eingeschränkten Bauvorlagenberechtigung für Meister und Techniker in die sachsen-anhaltische Landesbauordnung. Mit diesem Anliegen ist er nicht alleine: „Wir setzen uns schon lange für die Einführung der Bauvorlagenberechtigung für Meister und Techniker in Sachsen-Anhalt ein“, sagt Romy Meseberg, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der Handwerkskammer (HWK) Magdeburg. Aus ihrer Sicht sprechen vor allem zwei Gründe für eine Änderung in der Landesbauordnung:

  1. Die Attraktivität der Bauberufe wird dadurch erhöht, denn Meister und Techniker – deren Qualifikation gleichwertig zum Bachelor ist – könnten dann auch Planungsleistungen erbringen, die von den praktischen Erfahrungen profitieren.
  2. Bestehende Ungerechtigkeiten würden mit der Einführung der Bauvorlagenberechtigung für Meister und Techniker beseitigt. Schließlich wäre dann auch in Sachsen-Anhalt erlaubt, was in anderen Bundesländern schon längst gängige Praxis ist.

Bauvorlagenberechtigung: Was im Landtag von Sachsen-Anhalt passiert

Im August war die Bauvorlagenberechtigung Thema bei einem Handwerkerfrühstück, zu dem die HWK Magdeburg und die HWK Halle den Wirtschaftsausschuss des Landtags eingeladen hatten. Seither hat sich politisch einiges getan.

Die Fraktion der Grünen hat zunächst eine Anfrage an die Landesregierung zum Thema gestellt. Die Fraktion der AfD hat zudem einen Antrag in den sachsen-anhaltischen Landtg eingebracht. Das Ziel: Meister des Maurer-, Beton- und Zimmererhandwerks sowie staatlich geprüfte Techniker der Fachrichtung Bautechnik sollen eine eingeschränkte Bauvorlagenberechtigung erhalten. Bei der Abstimmung im Landtag haben die Fraktionen von CDU, Linke, SPD, Grünen und AfD den Antrag einstimmig angenommen. Jetzt müssen sich der Bauausschuss und der Wirtschaftsausschuss mit dem Thema befassen.

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