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Leserstimme

Mindestlöhne sind die "Untergrenze“

Weihnachtsgeld auf den Mindestlohn anrechnen? Ein Urteil erlaubt das – doch sollte man das ausnutzen? Ein Handwerker hält dagegen!

Jörg Zwicker hat einen Handwerksbetrieb für Zerspanung und Metallbau in Hannover. Er hat ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Mindestlohn bei uns gelesen – und hält gar nichts von der Entscheidung des Gerichts.

Und das schreibt der Handwerker:
„Sie berichten über die Anrechnung von Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld auf den Mindestlohn. Es mag zwar rechtlich möglich sein, das sicher anders gedachte Mindestlohngesetz so auszuhebeln. Jeder Arbeitgeber muss sich aber überlegen, ob er die Möglichkeiten nutzt, um Gewinnmaximierung zu betreiben.

Sie sollten sich fragen, ob Sie durch derartige Artikel das unmoralische Verhalten mancher Unternehmer unterstützen müssen. Arbeitgeber, die echte Probleme mit dem Mindestlohn haben, machen etwas falsch. Wer das Mindestlohngesetz umgehen will, verhält sich skrupellos und nutzt die aus, die so schon nichts übrig haben.

Im Niedriglohnbereich sind die Mindestlöhne die Untergrenze. Ich möchte an Kollegen appellieren, solche Wege nicht zu gehen. Mitarbeiter sind unser wertvollstes Gut. Ihre Motivation ist wichtig und Weihnachts- und Urlaubsgeld können zur Motivation beitragen.“

Das Urteil lesen Sie hier: Weihnachtsgeld darf auf Mindestlohn angerechnet werden

Mehr zu Löhnen und Co. lesen Sie hier:

(red)

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