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Mitgefangen, mitgehangen

Mitgefangen, mitgehangen

Unternehmerfrauen, die jahrelang als Angestellte Versicherungsbeiträge gezahlt haben, sollen auch als mithaftende Unternehmerinnen soziale Leistungen erhalten. Dass will Bundesarbeitsminister Walter Riester durch eine „Informationskampagne in der Arbeitsverwaltung“ sicherstellen.

Unternehmerfrauen, die jahrelang als Angestellte Versicherungsbeiträge gezahlt haben, sollen auch als mithaftende Unternehmerinnen soziale Leistungen erhalten. Dass will Bundesarbeitsminister Walter Riester durch eine Informationskampagne in der Arbeitsverwaltung sicherstellen.

Sind abhängig beschäftigte Unternehmerehefrauen, die häufig von Banken gezwungen werden, für Darlehen mitzuhaften,

automatisch Mitunternehmerinnen? Nach einem Gespräch mit Brigitte Kreisinger, Landespräsidentin der Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) in Baden-Württemberg, will der Minister jetzt auch diese Frage klären.

"Skandalfälle darf es künftig nicht mehr geben", sagt Riester.

Hintergrund: Durch eine Insolvenz der Betriebe ihrer Ehemänner haben Unternehmerfrauen in der Vergangenheit häufig den Anspruch auf Arbeitslosengeld oder ihre Rente verloren.

Dass Unternehmerfrauen durch Bürgschaften mit in den Pleitestrudel gerissen werden, hat Sonja Kirchner, Landesvorsitzende des Vereins für Kreditgeschädigte und in finanzielle Not geratene Menschen in Sachsen-Anhalt, in eigener Sache erfahren müssen. Ihr Mann habe vor zwei Jahren vor den Insolvenzrichter treten müssen. Als alles noch gut lief, als noch keiner von roten Zahlen gesprochen hat, musste ich völlig grundlos Bürgschaften unterschreiben. Die Frauen, sagt Kirchner, werden eiskalt entrechtet: Uns gehts dreckiger als jedem Verbrecher.

Kreisinger hofft auf ein Ende dieser skandalösen Rechtslücke: Es war deutlich erkennbar, dass dem Minister an einer zeitnahen Lösung gelegen ist. Unternehmerehefrauen müssten die freie Wahl haben, ob sie als Angestellte innerhalb oder als Mitunternehmerinnen außerhalb des

Sozialversicherungssystems stehen wollen.

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