Besonders ärgerlich sind unverschuldete Autounfälle mit Neuwagen. Wird ein Auto buchstäblich auf den ersten Kilometern in größerem Umfang in Mitleidenschaft gezogen, nimmt die Rechtsprechung Rücksicht: Der Betroffene hat Anspruch auf Neuwagenersatz. Doch wann ist ein Auto wirklich neu?
"Neu", das heißt neuwertig, ist ein Fahrzeug in der Regel nur dann, wenn das Alter von
einem Monat und/oder 1000 Kilometern Laufleistung nicht überschritten ist. Teilweise machen die deutschen Richter jedoch Ausnahmen. So urteilte das Landgericht (LG) Fulda kürzlich
zugunsten eines Geschädigten, dessen Wagen bereits 1522 Kilometer gefahren hat und sieben Wochen alt war.
Der Unfallschaden war nach Ansicht der Juristen so schwerwiegend, dass es nicht mit dem
Austausch von Blech und Ersatzteilen getan war. Das gesamte Fahrzeug war verzogen und musste gerichtet werden. Die Reparatur hätte mit fast 25.000 Mark fast den halben Fahrzeugwert ausgemacht. So sahen es die Richter als nicht zumutbar an, den Geschädigten allein auf die Reparatur zu verweisen. Folge: Die Versicherung des Unfallgegners musste
einen Neuwagen bezahlen (Az.: 4 O 140/99 - DAR 2000, 122).