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Schadenersatz

40 Euro Strafe für verspäteten Lohn

Seit Ende Juni kann jeder Mitarbeiter für verspätete Lohnzahlungen pauschal Schadenersatz geltend machen.

Arbeitnehmer haben Anspruch auf Schadenersatz bei verspäteter Lohnzahlung: 40 Euro pauschal, unabhängig davon, ob ihnen ein nachweisbarer Schaden entstanden ist. Die Pauschale hatte der Gesetzgeber für eine Übergangszeit auf Arbeitsverhältnisse beschränkt, die nach dem 28. Juli 2014 begonnen hatten. Doch diese Übergangszeit ist vorbei, darauf weist der DGB Rechtsschutz hin. Seit dem 30. Juni 2016 haben alle Arbeitnehmer diesen Anspruch. Geregelt wird der Schadenersatz in § 288 BGB. Sollte indes ein nachweisbar höherer Schaden entstehen, wäre die Pauschale damit zu verrechnen.

(red)

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