Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Archiv

Abmahnung wegen fehlender Gewichtsangabe

Wer Versandkosten nach Gewicht staffelt, muss im Webshop für alle Artikel angeben, wie viel sie wiegen. Ein Tabelle mit Eckwerten reicht nicht.

Es klingt simpel, kann im Einzelfall aber tückisch sein. Die Gesetzgeber nimmt Betreiber von Webshops in die Pflicht, neben dem Endpreis auch die Versandkosten aufzulisten. Und wenn die Kosten vom Gewicht der Sendung abhängen, muss für den Kunden ersichtlich sein, wie schwer die einzelnen Artikel sind. So steht es in der Preisangabenverordnung (§ 1 Abs.2 S.2).

Egal, ob Backwaren, Elektroteile, Schuhe oder Schmuck: Wer sich nicht an die Regel hält, verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Es droht eine Abmahnung.

Kalt erwischt hat es kürzlich eine Online-Händler, der in seinem Shop eine Tabelle mit den Versandkosten nach Gewicht gestaffelt platziert hatte."Viele seiner Angebote enthielten jedoch keine Gewichtsangaben, so dass er es seinen Kunden nicht ermöglichte, die Höhe der Versandkosten selbst zu errechnen", berichtet Rechtsanwalt Max-Lion Keller von der Münchner IT-Recht-Kanzlei.

Keller stellt klar: "Es ist rechtlich zulässig, die Versandkosten nach Gewicht zu staffeln, solange sichergestellt bleibt, dass der Verbraucher in der Lage ist, die Höhe der Versandkosten selbst (und dabei ohne größeren Aufwand) zu errechnen."

So mancher Praktiker fühlt sich von Behörden schikaniert. "Es ist unglaublich, wie viel Tausende und Abertausende Bestimmungen sich die Juristen und Beamten in Berlin, Brüssel und wer weiß wo ausdenken, um die Bürger per Abmahnung abzocken zu können. Jetzt muss ich also alle meine online angebotenen, gebrauchten Bücher holen, wiegen und alle Angebote ergänzen", kommentiert ein Online-Händler die Regelung. Sein Fazit. "Nächstens erhalte ich noch eine Abmahnung, weil ich noch die alte Rechtschreibung einsetze."

Link: www.it-recht-kanzlei.de

(mfi)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Wer ungefragt Zeitungs- oder Online-Artikel auf die eigene Website stellt, riskiert Abmahnung und Schadensersatzforderung.

Recht

Abmahnung für Zeitungsbericht auf der Website?

Wer Texte und Bilder fremder Autoren, Fotografen oder Agenturen auf seiner Website veröffentlicht, riskiert teuren Rechtsstreit. So vermeiden Sie Ärger.

    • Recht, Marketing und Werbung
In einer Abmahnung muss das Fehlverhalten des Mitarbeitenden konkret benannt werden.

Recht

Die 7 wichtigsten Antworten zum Thema Abmahnung

Kündigungen ohne Abmahnung sind schwierig. Doch welche Fehler dürfen Sie abmahnen und was muss unbedingt drinstehen? Antworten auf 7 Fragen.

    • Recht, Arbeitsrecht
  Offene Ladenkasse: Auch Betriebe mit kleinen Kassen für gelegentliche Bargeschäfte müssen mit der Kassennachschau rechnen.

Steuern

Wenn bei der Kassennachschau Unterlagen fehlen

Bei einer Kassennachschau müssen Sie sofort alle Unterlagen offenlegen – sonst kann jederzeit die Betriebsprüfung folgen. Auch Bau- und Ausbaubetriebe sind betroffen.

    • Steuern
verkehrsschild maut auf weißem hintergrund - 3d illustration

Politik und Gesellschaft

Neuerung bei Lkw-Maut: Was Betriebe jetzt prüfen sollten

Sie haben Ihre Fahrzeuge abgelastet, damit Ihre Firmenwagen unter das Gewicht von 7,5-Tonnen fallen? Dann kann es sein, dass Sie jetzt Lkw-Maut zahlen müssen.

    • Politik und Gesellschaft, Fuhrpark