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Neue Lebensmittel-Hygieneverordnung

Metzger dürfen im Schlachtraum zerlegen

Ab März dürfen Metzger nun doch im Schlachtraum Fleisch zerlegen und weiterverarbeiten.

Mit der Aufhebung des Verbots sollen kleine und mittlere Schlachtbetriebe entlastet werden, kommentierte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt die Mitteilung des Bundesernährungsministeriums. Außerdem soll mit der neuen Regelung die regionale Lebensmittelproduktion gestärkt werden. Denn immer mehr Verbraucher legten beim Einkauf von Lebensmitteln Wert darauf, Betriebe und Landwirtschaft in ihrer Nähe zu unterstützen und regionale Arbeitsplätze zu sichern.

Dazu hatte das Ministerium schon im Januar 2014 das "Regionalfenster" und damit eine klare, zuverlässige und transparente Kennzeichnung regionaler Produkte eingeführt, erklärte Schmidt weiter.

2007 war die Trennung der Arbeitsbereiche mit einer EU-Hygieneverordnung in Kraft getreten. Für viele Handwerksbetriebe bedeutete das hohe Investitionen. Einige mussten dichtmachen. Deshalb begrüßt der Deutsche Fleischerverband die neue Regelung. Ab März soll die Verordnung zur Änderung des Lebensmittelhygienerechts in Kraft treten.





(ja)

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