Der renommierte Kölner Steuerprofessor Klaus Tipke bringt es derzeit mit einem Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof (BFH) auf den Punkt: Kann es sein, dass von zehn Steuerzahlern mit Spekulationsgewinnen nur jeder zweite diese Gewinne auch erklärt? Wird dieses Kavaliersdelikt stillschweigend seit jeher geduldet - nur die Ehrlichen sind die Dummen?
Wer auf einen positiven Urteilsspruch hofft und seine Spekulationseinkünfte bisher brav versteuert hat, sollte Einspruch einlegen und auf das beim BFH anhängige Verfahren pochen (Az. IX R 62/99). Bringen die Richter die Spekulationsbesteuerung nämlich zu Fall, können ehrliche Steuerzahler mit Rückzahlungen rechnen.