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Ärger mit dem Amt

Dauerverluste akzeptiert der Fiskus nicht

Wer jahrlang mit seinem Betrieb nur Miese macht, muss mit Ärger beim Finanzamt rechnen.

Entstehen in einem Unternehmen dauerhaft Verluste, so darf das Finanzamt nach Ansicht des Finanzgerichts Kassel davon ausgehen, dass der Unternehmer keine Gewinne erzielen will. Die Folge: Das Finanzamt muss die Verluste steuerlich nicht mehr anerkennen.

Geklagt hatte die Inhaberin einer Pension, die mehrere Jahre Verluste erwirtschaftet hatte. Das Finanzamt warf ihr vor, die Verluste billigend in Kauf genommen zu haben, um sie steuerlich mit anderen Einkommen zu verrechnen.

Das Finanzgericht entschied zugunsten der Finanzverwaltung: Die Verluste der Klägerin seien unter anderem durch Bau- und Instandhaltungsmaßnahmen entstanden. Diese Investitionen hätte sie auch bei privater Nutzung des Gebäudes vornehmen müssen. So spreche vieles dafür, dass die Klägerin ausschließlich aus steuerlichen Gründen an ihrem Unternehmen festhalte.

Hessisches Finanzgericht:

Urteil vom 19. Januar 2009, Az. 2 K 141/08

(jw)

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