Im Betrieb der Fleischermeisterin hat sich die Aufregung um den gesetzlichen Mindestlohn, der Anfang 2015 eingeführt wurde, nicht gelegt. „Die Obergrenze für die Mitarbeiter, die aufzeichnen müssen, wurde zwar gesenkt. Aber das reicht noch nicht aus, um durchgehend Entlastung zu haben“, betont Petra Wolff.
Einmal pro Woche hängt sie die Zeit zum genauen Aufzeichnen der Stunden ihrer Mitarbeiter „hinten dran“. Alles, was sich innerhalb einer Woche in den Dienstplänen ändert, trägt sie handschriftlich nach. „Ich hebe alle Blätter auf. Falls der Zoll kommt, muss ich nachweisen, warum jemand eine Stunde länger gearbeitet hat“, betont die Unternehmerin aus dem niedersächsischen Northeim.
Einzig die Änderung, dass nun mitarbeitende Familienmitglieder nicht mehr aufzeichnen müssen, hat ihr Erleichterung gebracht. Ihr Vater ist noch mit in dem Betrieb tätig.
Für ihre Arbeit, besonders im Partyservice, schränkt sie das Gesetz nach wie vor ein. „Springer kann ich nicht einstellen, weil ich sie auch bezahlen muss, wenn sie nicht arbeiten. Also müssen die festen Mitarbeiter manchmal mehr ran“, sagt sie. Das wirke sich auf die Stimmung aus. Und: Wenn wirklich mal jemand krank ist oder längerfristig ausfällt, wird es auch eng.
„Da hat sich die Regierung etwas ausgedacht, das in der Praxis einfach nicht umzusetzen ist“, lautet das Fazit von Petra Wolff nach einem Jahr gesetzlichen Mindestlohns.
Ihre Meinung: Wie sieht Ihre Bilanz nach einem Jahr gesetzlicher Mindestlohn aus? Hat sich die Aufregung vom Beginn bei Ihnen gelegt? Was hat sich für Sie geändert? Wir sind gespannt auf Ihre Kommentare.