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Betrüger und Diebe in den eigenen Reihen – was ist zu tun?

Diebstahl am Arbeitsplatz

Alles deutet für Sie darauf hin, dass einer Ihrer Mitarbeiter krumme Sachen macht. Sie haben einen konkreten Verdacht, aber noch keine stichhaltigen Beweise. Was Sie in dieser Situation tun können, erfahren Sie hier.

Dinge verschwinden aus dem Betrieb – Werkzeuge zum Beispiel, Kupferkabel, ein Hochdruckreiniger. Oder Folgeaufträge von Kunden bleiben aus – Kunden, für die ein bestimmter Monteur zuständig ist. Wenn sich der Verdacht erhärtet, dass Mitarbeiter stehlen, betrügen oder unterschlagen, ist guter Rat oft im wahrsten Sinne des Wortes teuer. Denn als Firmenchef oder Vorgesetzter brauchen Sie Beweise, und die sind schwer zu bekommen. Sie können sich selbst auf die Lauer legen, aber ein lauernder Chef fällt leicht ins Auge, und wenn es zu viele Mitarbeiteraugen sind, leidet das Betriebsklima. Daher ist es häufig ratsam, externe Profis hinzuzuziehen: Polizisten, Anwälte, Detektive. Hier drei mögliche Szenarien:

Szenario 1 – Sie schalten sofort die Polizei ein
Sie gehen zur nächstgelegenen Polizeidienststelle und erstatten Strafanzeige. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Verdacht nachvollziehbar begründen können. Die Polizisten nehmen dann Ermittlungen auf und sammeln Beweise, um den Verdacht zu konkretisieren. Bei Bedarf legen sie Diebesfallen aus, indem sie zum Beispiel potenzielles Diebesgut mit nicht abwaschbaren und unsichtbaren Chemikalien markieren.

Da die Polizei dem Strafverfolgungszwang unterliegt, kommt es unter Umständen irgendwann zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung. Das aber sei für viele Unternehmen ein wesentlicher Grund, die Polizei nicht einzuschalten, weil sie einen Imageschaden befürchten, sagt Andreas Mayer, der die zentrale Geschäftsstelle für die „Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes“ in Stuttgart leitet. Ihm zufolge ist diese Befürchtung jedoch unbegründet: Die Polizei agiere sehr diskret, ermittle nur in Zivil, auch außerhalb der Geschäftszeiten und nur in Absprache mit den Unternehmern. „Schließlich geht es darum, einen Täter zu überführen“, betont Mayer. „Wenn es dann zu einer öffentlichen Verhandlung kommt, wird eine unter Umständen nicht mehr zu verhindernde Medienberichterstattung in den allermeisten Fällen eher positiv wahrgenommen.“

Grundsätzlich rät Mayer den Firmen dazu, den Machenschaften von Mitarbeitern mit präventiven Mitteln entgegenzuwirken, indem sie zum Beispiel Schlüsselberechtigungen für bestimmte Räume vergeben, besonders gesicherte Räume einrichten oder Videokameras installieren. Dabei helfen die Präventionsberater der Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen, die unter www.polizei-beratung.de (Beratungsstellen-Suche) zu finden sind.

Szenario 2: Sie suchen einen Anwalt auf. Mehr dazu auf Seite 2.

Szenario 2 – Sie suchen einen Anwalt auf

Statt zur Polizei zu gehen, suchen Sie erst einmal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf und lassen sich von ihm über die privatrechtlichen Möglichkeiten beraten. Von Dr. Johannes Schipp zum Beispiel, Anwalt in Gütersloh und Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein. Er wird Ihnen sagen, welche Beweise Sie benötigen, um für eine eventuelle Gerichtsverhandlung gewappnet zu sein. Und falls Sie nicht länger warten wollen, wird er mit Ihnen besprechen, ob auch ohne erwiesene Tat eine sogenannte Verdachtskündigung möglich ist.

Johannes Schipp zufolge setzt eine solche Kündigung voraus, dass ein dringender Verdacht vorliegt und dass Sie vorher mit dem Mitarbeiter darüber gesprochen haben. „In einem solchen Gespräch müssen die Chefs oder Vorgesetzten den betreffenden Mitarbeitern die konkreten Verdachtsmomente vortragen, sie dazu anhören und darauf hinweisen, dass sie erwägen, das Arbeitsverhältnis deswegen aufzukündigen“, sagt der Jurist. Hat das Unternehmen einen Betriebsrat, so kommen noch weitere Voraussetzungen hinzu.

Ist die Kündigung ausgesprochen, hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, vor einem Arbeitsgericht dagegen zu klagen. Um dies zu verhindern, kann eine Vereinbarung getroffen werden, wonach der Mitarbeiter die Kündigung akzeptiert und das Unternehmen zum Beispiel auf eine Strafanzeige verzichtet.



Weiter geht es auf der nächsten Seite mit Szenario 3: Sie beauftragen ein Detektivbüro.

Szenario 3 – Sie beauftragen ein Detektivbüro

In Absprache mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt entscheiden Sie sich, ein Detektivbüro einzuschalten, um die erforderlichen Beweise zu sammeln. Falls die Anwälte kein Detektivbüro empfehlen, mit denen sie schon gute Erfahrungen gesammelt haben, ist bei der Auswahl Vorsicht geboten. Detektiv ist nämlich in Deutschland kein geschützter Beruf mit vorgeschriebenen Zugangsvoraussetzungen. Jeder, der sich dazu berufen fühlt, kann sich als solcher selbstständig machen. Daher gibt es in diesem Metier auch schwarze Schafe, die die Grenzen des Zulässigen überschreiten oder nicht diskret genug arbeiten und dadurch in den Betrieben verbrannte Erde hinterlassen.  

Wer die Spreu vom Weizen trennen will, sollte sich Referenzen nennen lassen und darauf achten, dass die Detekteien einem nationalen oder internationalen Detektivverband angehören. Hierzulande ist das der Bundesverband Deutscher Detektive (BDD). Wer Mitglied werden will, muss bestimmte Kriterien erfüllen und eine Aufnahmeprüfung bestehen. Die Aufnahmekriterien und Kontaktdaten der Mitglieder sind auf der Verbandswebsite zu finden.

(afu)

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