Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Haftungsfallen beim Sharing

Wer zahlt bei Schäden an Leihsachen?

Sie leihen oder verleihen Maschinen und Werkzeuge? Dann prüfen Sie unbedingt, ob Ihr Versicherungsschutz ausreicht. Sonst kann es im Schadensfall empfindlich teuer für Sie werden.

Ein anderer Unternehmer nutzt bei Bedarf Ihre Werkstatt mit, und Sie leihen sich umgekehrt eine teure Spezialmaschine von ihm, die sie nur selten einsetzen. Teilen statt besitzen lautet die Devise. Die Vorteile liegen auf der Hand: Eine bessere Kapazitätsauslastung auf Seiten des Verleihers und weniger gebundenes Kapital auf Seiten des Entleihers.

Wenn da nicht die Haftungsrisiken wären. Denn was passiert eigentlich, wenn jemand eine geliehene Sache beschädigt ? Zahlt in solchen Fällen die Betriebshaftpflichtversicherung?

Stichwort Mietsachschaden
„Es gibt da keine einheitlichen Regelungen“, sagt Michael Jander. Er ist unabhängiger Versicherungsberater und Mitglied im Bundesverband der Versicherungsberater. „In der Regel schließen die Versicherer geliehene Sachen vom Versicherungsschutz aus, es sei denn, in der Police ist unter dem Stichwort Mietsachschaden etwas anderes festgehalten worden.“ Für diese Mietsachschäden werden eine gesonderte Versicherungssumme und eine Selbstbeteiligung vereinbart.

Die Police genau lesen
Jander rät den Mietern unter den Sharing-Partnern dringend dazu, jeden Satz in der Police genau zu lesen: Gilt der Schutz für entgeltlich oder unentgeltlich entliehene Gegenstände? Für welche Arbeitsmaschinen und -geräte gilt er genau? Sind sie nur für Entleihungen auf der Baustelle versichert? Was ist zum Beispiel unter einer „kurzfristigen“ Anmietung zu verstehen? Greift der Versicherungsschutz auch, wenn es sich um eine komplett gemietete Werkstatt handelt? Und was geschieht bei einem Feuerschaden?

Gehen Sie auf Nummer sicher: Weitere Tipps auf Seite 2.

Tipps für Verleiher

Auch für die Verleiher hat der Berater einige Tipps parat: „Wenn jemand Ihre Werkstatt mitbenutzt, müssen Sie das Ihrer Betriebsinhaltsversicherung formlos melden, sonst gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.“

Zu beachten sei außerdem, dass die Betriebshaftpflichtversicherung des Mieters im Schadensfall nur den Reparatur- oder Zeitwert erstattet, nicht aber den Neuwert. „Der Vermieter muss dann einen höheren Verschleiß, Reparaturkosten und etwaige Neuanschaffungen in den Mietpreis einkalkulieren, um auf der sicheren Seite zu sein.“

Entleiher haftet auch für Folgeschäden
Versicherungsberater Michael Jander weist darauf hin, dass ein Sachschaden weitere Kosten nach sich ziehen kann: „Dauert die Ersatzteilbeschaffung für eine defekte Maschine zum Beispiel zehn Tage, dann entsteht dadurch ein Folgeschaden.“ Dann könne es sein, dass die Entleiher aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen dafür haftbar gemacht werden. Die Betriebe sollten Jander zufolge unbedingt mit ihrer Versicherung klären, ob neben dem Sachschaden auch ein daraus hervorgehender Folgeschaden versichert ist.

(afu) 

Ebenfalls interessant:



Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Wie gut ist Ihr Versicherungsschutz, wenn Diebe Ihr Werkzeug aus dem Firmenwagen stehlen?

Werkzeug

So sichern Sie Ihr Werkzeug ab - unterwegs und auf der Baustelle

Handwerker transportieren täglich hohe Werte. Wie gut sind Werkzeuge und Material unterwegs gegen Diebstahl oder Unfall versichert? 10 Fragen und Antworten.

    • Werkzeug, Unternehmensfinanzierung, Fuhrpark
Darf es auch mal mehr sein? Bei Minijobbern darf die monatliche Arbeitszeit und damit der Verdienst schwanken.

Personal

Was tun, wenn der Minijobber zu viel verdient?

Für Minijobs gelten festen Grenzen: Mehr als 538 Euro monatlich dürfen nicht gezahlt werden, sonst gilt die Versicherungspflicht. Doch es gibt zwei Ausnahmen.

    • Personal, Politik und Gesellschaft, Recht, Arbeitsrecht
Makellose Schneide. Bei der Tischlerei Klauenberg hat Qualität Vorrang. Entsprechend hoch sind die Ansprüche an das Werkzeug. 

Holzhelden

Scharfes Werkzeug muss nicht Chefsache sein

Das Team der Tischlerei Klauenberg nutzt ein effektives System, um seine Werkzeuge stets scharf zu halten. Ein fester Baustein darin ist ihr Werkzeughersteller. 

    • Holzhelden
Zwischendurch abkühlen, bevor in der Hitze weitergearbeitet wird? Wenn’s der Chef erlaubt, kann das Teil der Arbeit sein. 

Urteil

Verletzt beim Sprung in den Pool – ist das ein Arbeitsunfall?

Der Chef ordnet eine Pause im Pool an und alle machen mit. Ein Mitarbeiter verletzt sich schwer, doch die Versicherung zahlt nicht. Was sagt das Gericht?

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht