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Kündigungsschreiben

Späte Zustellung möglich

Ein Kündigungsschreiben gilt als an dem Tag zugestellt, an dem ein Bote es in den Briefkasten wirft. Es sei denn, er kommt erhebliche Zeit nach dem Briefträger.

Der Tag, an dem eine Kündigung dem Adressaten zugeht, kann von Bedeutung für den Beginn der Kündigungsfrist sein. Dass ein Bote mit der Zustellung aber nicht so schnell sein muss wie die Post, hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg (LAG) entschieden.

In dem verhandelten Fall hatte der Bote die Kündigung für einen Bautechniker um 10.15 Uhr in den Hausbriefkasten eingeworfen.

Der Mitarbeiter jedoch meinte, das Schreiben sei ihm erst am nächsten Tag zugegangen. Das wäre für ihn von Vorteil gewesen, denn dann hätte die Kündigung später gegriffen. Er argumentierte, dass die Post in der Regel zwischen 8 und 8.30 Uhr kommen würde. Um 10.15 Uhr habe er deshalb nicht mehr mit der Zustellung einer Kündigung rechnen müssen.

Doch die Richter am LAG führten aus, dass eine durch per Boten versendete Kündigung erst als am nächsten Tag zugestellt gilt, wenn sie erhebliche Zeit nach der allgemeinen Postzustellung eingeworfen wird. Und das könne weit nach der Mittagszeit sein.

(bw)

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