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Betriebsdurchsuchung

Elektriker im Fahndungsraster

Es kann jedem passieren, jeden Tag: Betriebsdurchsuchung. Beim Elektromeister Hans-Ulrich Strunk hatten die Fahnder Schwarzgeld vermutet - und fanden am Ende nur Schwiegermutters Erspartes.

von Jörg Wiebking

Viel hätte nicht gefehlt, dann wäre Hans-Ulrich Strunk in Handschellen aus seinem Betrieb geführt worden. Dabei hatte der Tag entspannt angefangen: Eigentlich wollte der Elektromeister aus Lünen im Finanzamt nur ein paar Fragen nach einer Betriebsprüfung klären. Stattdessen eröffnete ihm der Beamte, dass gerade sein 12-Mann-Betrieb und sein Haus von der Steuerfahndung durchsucht wurden.

Es kann jedem passieren
Strunk ist kein Einzelfall. #132;Es gibt rund 210.000 Wirtschaftsstrafsachen ihm Jahr, und in rund jedem dritten Fall kommt es zu einer Durchsuchung #147;, berichtet Strunks Strafverteidiger Dr. Ingo Minoggio aus Münster. Meist gehe es um Steuerhinterziehung, Schwarzarbeit oder Korruption. #132;Das kann jedem passieren #147;, warnt Minoggio. Nicht immer haben die Betroffenen Schuld auf sich geladen; manchmal geraten sie aufgrund verdächtiger Geschäftspartner ins Fahndungsraster, manchmal aus Versehen.

Tipps für den Ernstfall
Um so wichtiger sei es, seine Rechte zu kennen, rät Minoggio. Seine Tipps für den Ernstfal

  • Bewahren Sie Ruhe! Eine Durchsuchung beweist keine Straftat!
  • Informieren Sie sofort Ihren Rechtsanwalt.
  • Lassen Sie sich vom Durchsuchungsleiter den Durchsuchungsbeschluss aushändigen und möglichst weitere Informationen geben. Lassen Sie sich die verantwortliche Behörde, Ansprechpartner und Aktenzeichen nennen.
  • Dulden Sie Maßnahmen ruhig und höflich.
  • Machen Sie auf keine Äußerungen ohne anwaltlichen Rat. Spontane Mithilfe und Aussagen werden später nicht zu Ihren Gunsten ausgelegt. Sie nutzen praktisch nie und stiften regelmäßig erheblichen Schaden für den Betroffenen und sein Unternehmen.
  • Fertigen Sie Kopien wichtiger Unterlagen und Datenträger an, falls sie beschlagnahmt werden.

Mitarbeiter vorbereiten
Mitarbeiter sollten ebenfalls keine spontanen Aussagen machen, ergänzt Werner Leitner, Fachanwalt für Strafrecht aus München. #132;Schon im eigenen Interesse: Wer weiß, ob später nicht der Vorwurf einer Beihilfe oder gar Mittäterschaft droht? #147;

Aussagen verbieten könne der Chef allerdings nicht. Daher rät Leitner zur Vorsorge: Bei einer Informationsveranstaltung #132;kann man sich mit einem Anwalt auch ohne konkreten Anlass über das richtige Verhalten im Ernstfall informieren #147;.

Fahnder hatten sich verrechnet
Für Hans-Ulrich Strunk ging die Durchsuchung am Ende doch glimpflich aus. #132;Die Fahnder hatten sich verrechnet, es ging nur um 26.085 Euro. #147; Und die hätten nicht ihm gehört, sondern seiner Schwiegermutter. #132;Aber bei mir entschuldigt hat sich keiner von denen. #147;

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