Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

E-Mail-Flut

Unerwünschte Werbepost

Werbemails verstopfen das Postfach und lenken von wichtigen Nachrichten ab. Unerwünscht verschickte E-Mails dieser Art sind eine unzumutbare Belästigung, entschied jetzt ein Gericht.

Geklagt hatte ein Arzt, der trotz mehrfacher Mitteilung, dass er keine Werbepost bekommen möchte, weiterhin E-Mails von einem Unternehmen bekam. Die Werbemails seien für den Arzt eine Belästigung, weil er aus beruflichen Gründen gezwungen sei, sein Postfach sorgfältig zu durchforsten. Das berichtet das Internetportal IT-Recht-Kanzlei.

Das Unternehmen wies alle Anschuldigungen zurück: Die Mails seien nicht unaufgefordert an den Mediziner versandt worden. Der Arzt müsse auf der Internetseite des Unternehmens gewesen sein und dort Werbemails angefordert haben.

Die zuständige Richterin am Arbeitsgericht München entschied zugunsten des Arztes: Die Unzumutbarkeit der Belästigung folge zum einen aus dem Kostenaufwand und zum anderen aus dem Aufwand an der Mühe und Zeit für die Aussonderung der Mails, heißt es in der Urteilsbegründung.

Der Empfänger sei gezwungen, aus der Vielzahl der eingegangenen Sendungen die für ihn wichtigen Nachrichten auszusondern. Rechtsanwalt Max-Lion Keller von der IT-Recht-Kanzlei schreibt dazu: #132;Da weder ein ausdrückliches noch ein stillschweigendes Einverständnis mit der Werbung vorliege und da auch nicht aufgrund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden könne, stelle die an den Kläger versandte Werbe-E-Mail eine Belästigung dar, die von ihm nicht hingenommen werden müsse. #147;

(ja)

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Links auf Webseiten oder sozialen Netzwerken in E-Mail-Signaturen können der reinen Information gelten.

Werbung oder nicht?

Dürfen E-Mail-Signaturen Links auf Website und Social-Media-Kanäle beinhalten?

Eine E-Mail-Signatur enthält Links zu der Unternehmenswebsite und Social-Media-Auftritten. Ist das Werbung oder nur Information? Das hat jetzt ein Gericht entschieden.

    • Digitalisierung + IT
Autofahrer müssen beim Überholen der Müllabfuhr so langsam fahren, dass sie ihr Fahrzeug sofort zum Stehen bringen können.

Straßenverkehrsordnung

Ist das Überholen von Müllwagen erlaubt?

Müllautos, die im Einsatz sind, verstopfen nicht selten die Straße. Doch wer beim Vorbeifahren diesen Fehler macht, verstößt laut einem Urteil gegen die Straßenverkehrsordnung.

    • Recht
E-Mails in der Betriebsprüfung: Das Finanzamt darf nur solche Mails anfordern, die unter die steuerlichen Aufbewahrungspflichten fallen.

Steuern

Datenschutzsieg: Finanzamt darf nicht alle E-Mails verlangen

Steuerprüfer dürfen steuerlich relevante E-Mails kontrollieren. Das gilt jedoch nicht pauschal für alle E-Mails eines Unternehmens, sagt ein Gericht.

    • Steuern, Betriebsprüfung
Helfen Gerichte Steuersündern, wenn deren Plan misslingt? In diesem Urteil vertraten ein Landgericht und ein Oberlandesgericht dazu ganz unterschiedliche Auffassungen.

Recht

Ey Richter, hol mir mein Schwarzgeld zurück!

Geschäft schwarz abgewickelt, Geld verloren, vor Gericht gezogen: Helfen Richter so einem Steuersünder? Zwei Instanzen, zwei verschiedene Ausgänge.

    • Recht