1,6 Millionen Euro Steuern hat der Besitzer eines Eiscafés hinterzogen. Möglich war ihm das dank einer manipulierten Registrierkasse. Helfershelfer in diesem Fall: der Hersteller der Kasse. Der hatte das System gleich komplett samt Manipulationssoftware ausgeliefert.
Der Fall landete vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz. Und das machte kurzen Prozess: Der Geschäftsführer des Kassenherstellers haftet für die hinterzogenen Steuern. Denn nicht nur wer eine Steuerhinterziehung begeht, kann für die Steuern haftbar gemacht werden, sondern auch, wer an einer Steuerhinterziehung teilnehme. (Urteil vom 7. Januar 2015, Az. 5 V 2068/14)
Um den Besitzer des Eiscafés hatte sich zuvor schon das Landgericht Koblenz gekümmert. Die Richter stellten die genaue Höhe des Steuerschadens fest und verurteilten den Inhaber daraufhin wegen Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft.
Hintergrund: Das Thema ist nicht neu. Schon seit Jahren beklagt sich die Finanzverwaltung über die Manipulationsmöglichkeiten digitaler Kassensysteme. Bislang versuchen die Steuerfahnder, diesem Problem mit schärferen Regeln zur elektronischen Kassenbuchführung beizukommen. Gleichzeitig gibt es die Verpflichtung zur Einführung digitaler Kassen in jedem Betrieb bis spätestens Ende 2016.
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