Aktienkauf auf Pump
Wer den Kauf eines Aktienpakets fremdfinanziert, muss dem Finanzamt bei Verlusten künftig Rede und Antwort stehen, denn automatisch werden diese nicht mehr anerkannt. Nur wer nachweisen kann, dass ein steuerlicher Totalüberschuss zu erwarten ist, hat gute Karten, mit anfänglichen Verlusten seine Steuerlast zu senken (BFH vom 31. August 99, VIII R 23/98, BFH/NV 2000 S. 420). Schlechte Ausreden sind prognostizierte Dividendensprünge in der Zukunft oder zu erwartende Vermächtnisse, mit denen der Kredit für das Aktienpaket abgestottert werden soll.
Sparmodell Stückzinsen wackelt
Der An- und Verkauf von Wertpapieren kurz vor und nach Jahresende war bisher ein beliebtes Steuersparmodell, um die Einkünfte des alten Jahres mit Stückzinsen kräftig zu drücken. Nach einem Urteil des BFH (VIII R 36/98) sah sich die Finanzverwaltung jedoch zu folgender Anweisung genötigt: Selbst wenn der An- und Verkauf zu einem steuerlichen Totalüberschuss führt, liegt ein Gestaltungsmissbrauch vor, wenn für den Zeitpunkt des Erwerbs des Wertpapiers bereits ein wirtschaftlicher Gesamtverlust feststeht. Faustregel für die Berechnung des wirtschaftlichen Ergebnisses: Von Ankaufspreis, Stückzinsen, Bankspesen und Finanzierungskosten den Einlösungsbetrag und die Zinsgutschrift abziehen. Bei wirtschaftlichem Minusbetrag setzen die Finanzbeamten den vielzitierten Rotstift an (OFD Münster vom 20. Januar 2000, S 2210-45-St12-31).
Darlehensvertrag mit Verwandten
Wer für den Kauf einer Immobilie Darlehensmittel benötigt, sollte erst einmal bei Verwandten anklopfen. Leihen diese nämlich Geld, können die Zinsen als steuermindernde Werbungskosten eingesetzt werden, bei den Verwandten bleiben ohne weitere Kapitalerträge mindestens 3100 Mark/6200 Mark (Sparerfreibetrag und Werbungskostenpauschbetrag) steuerfrei.
Waren die Geldgeber zudem zu Beginn des Jahres bereits 64 Jahre alt, winkt zusätzlich ein Altersentlastungsbetrag. Danach sind 40 Prozent der Zinsen, höchstens jedoch 3 720 Mark steuerfrei.
Tipp: Um die Freibeträge noch in diesem Jahr ausschöpfen zu können, sollten bis zum 31. Dezember Darlehen mit einem Disagio vereinbart werden.
Kindergeld amp; Co. retten
Waren Kinder bereits zu Beginn des Jahres volljährig, dürfen die Einkünfte und Bezüge im Jahr 2001 nicht über 14 040 Mark liegen. Anderenfalls fordert die Familienkasse das Kindergeld für 2001 wieder zurück. Die Höchstgrenze mindert sich, wenn ein Kind erst im Laufe des Jahres 18 Jahre alt wurde. Tipp: Checken Sie die Einkünfte und Bezüge Ihres Kindes noch vor Jahresende und setzen Sie gezielt Werbungskosten ein (Kauf von PC oder Arbeitsmitteln unter 800 Mark, Fortbildungsveranstaltungen nicht in Raten, sondern in einem Betrag vorausbezahlen).
Diese Steuerspar-Regeln sollten Handwerker das ganze Jahr über beachten:
Spekulationsgewinne müssen nur dann mit dem Finanzamt geteilt werden, wenn diese 1000 Mark und mehr betragen. Ehegatten steht diese Freigrenze nur dann doppelt zu, wenn beide spekulieren. Strategie: Das Aktiendepot muss auf die Namen beider Ehegatten lauten.
Bei Überschreitung des Sparerfreibetrags ist es empfehlenswert, steuerschonende Kapitalanlagen wie Step-Up-Anleihen, Bundesschatzbriefe Typ B oder Zerobonds ins Depot zu nehmen. Effekt: Der Spitzensteuersatz sinkt von derzeit 48,5 Prozent auf 42 Prozent im Jahr 2005.
Bonusaktien, die Aktionäre der Deutschen Telekom AG im zweiten Börsengang erhalten haben, weil sie die Emissionspapiere eine bestimmte Zeit im Depot hielten, sind als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu erfassen.
Anpassung: Vermieten Eltern ihrem Kind eine Wohnung, sollten sie maximal 50 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen. Der Werbungskostenabzug wackelt jedoch, wenn die 50 Prozent-Grenze unterschritten wird. Anpassung vornehmen!
Eigenheimzulage: Überlassen Eltern ihrem Kind unentgeltlich eine Wohnung, steht ihnen für diese Immobilie die Eigenheimzulage zu.
Wasserdichte Verträge: Schließt man mit Familienangehörigen Darlehens-, Miet- oder Arbeitsverträge, sollte man dies schriftlich tun, das vertraglich Vereinbarte einhalten und Konditionen wie zwischen Fremden wählen. Andernfalls droht der vielzitierte Rotstift des Finanzamts.
Unterstützung: Wer sein über 27 Jahre altes Kind unterstützt, kann bis zu 14.040 Mark als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Einziges Manko: Hat das Kind eigene Einkünfte über 1200 Mark, mindern sich die 14.040 Mark.
Lebensversicherung: Höhere Schenkungssteuer bei Übertragung einer Lebensversicherung ab 2002. Die Freibeträge werden dann nicht von zwei Drittel der einbezahlten Prämien, sondern vom aktuellen Rückkaufswert berechnet: Übertragung noch im Jahr 2001 checken!
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