Nutzt ein Unternehmer mehrere seiner betrieblichen Fahrzeuge zu Privatfahrten und führt er nur für einige ein Fahrtenbuch, so kann er den Privatanteil für diese dennoch mit den tatsächlichen Aufwendungen ansetzen. Der Bundesfinanzhof rügte mit seinem Urteil das Finanzamt, das zur Ermittlung des Privatanteils für sämtliche Fahrzeuge nur die Schätzmethode, die so genannte 1-Prozent-Regelung, zuließ (BFH, Urteil vom 3.8.2000, Az: III R 2/00). Das Finanzamt hatte darauf bestanden, dass Unternehmer sich entscheiden müssten, entweder ein Fahrtenbuch für alle Pkw zu führen oder die Schätzmethode auf alle Fahrzeuge anzuwenden.
Tipp: Wer also nicht für seinen gesamten Fuhrpark Fahrtenbücher führt, muss sich nicht automatisch für alle betrieblichen Fahrzeuge die Schätzmethode vorhalten lassen. Dennoch ist die Führung eines Fahrtenbuchs für jedes einzelne Fahrzeug unbedingt empfehlenswert. Am Jahresende können Unternehmer nämlich Vergleichsrechnungen anstellen, bei welcher Methode sich der steuerlich günstigere Privatanteil ergibt.