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Kautionsversicherung

Bürgschaft vom Versicherer

In der Baubranche ist es inzwischen der Regelfall: Unternehmer und baunahes Handwerk müssen Bürgschaften vorweisen, um Aufträge der öffentlichen Hand zu bekommen. Kautionsversicherungen gelten zunehmend als gute Alternative zur klassischen Bankbürgschaft.

In der Baubranche ist es inzwischen der Regelfall: Unternehmer und baunahes Handwerk müssen Bürgschaften vorweisen, um Aufträge der öffentlichen Hand zu bekommen. #132;Bei fast jeder Ausschreibung werden Sicherheiten verlangt #147;, erklärt Carsten Woll, Rechtsanwalt beim Baugewerbeverband Niedersachsen. Auch private Auftraggeber setzten teilweise schon eine solche Absicherung voraus. Woll fügt hinzu, dass sich diese Tendenz nach seiner Wahrnehmung in jüngerer Zeit noch verstärkt habe.

Verbreitung
40,9 Prozent der Unternehmen im Bauhandwerk haben im Jahr 2001 Bankbürgschaften genutzt. Das hat eine Sonderumfrage des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) zu Finanzierungsverhältnissen im Handwerk ergeben. Im Ausbauhandwerk beträgt die Quote 30,6 Prozent. #132;In diesen Ergebnissen spiegeln sich die in der Vergangenheit stark gestiegenen Anforderungen zur Beibringung von Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften im Baugewerbe wider #147;, lautet der Kommentar über die Ergebnisse der ZDH-Umfrage.

Der Standard: Avalkredite
Das Kapital, das als Sicherheit dient, beträgt bis zu zehn Prozent der Auftragssumme. Es muss hinterlegt werden, um im Schadensfall direkt verfügbar zu sein. Da aber kaum eine Firma angesichts parallel laufender Aufträge solche Summen bereithalten kann, springen hier meist Dritte als Bürgen ein. Die Avalkredite der Banken sind traditionell die gängige Art der Bürgschaft. Das Problem hierbei ist, dass die Kreditinstitute die Avale als 100-prozentige Kredite betrachten, auch wenn effektiv kein Geld fließt. Mit einem Avalkredit erhöht der Unternehmer also faktisch seine Kredite bei der Hausbank und verschlechtert seine Liquidität. Wenn die Kreditlinie begrenzt ist, sind die finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens schnell ausgeschöpft und es kann fürs Erste keine weiteren Aufträge annehmen #150; Liquiditätsprobleme also, die paradoxerweise bei einer guten Auftragslage entstehen.

Alternative: Kautionsversicherung
Eine Alternative ist daher die Kautionsversicherung #150; auch Bürgschaftsversicherung genannt #150; der Versicherungsunternehmen. Betriebsberater Peter Parnicke der Handwerkskammer Oldenburg beschreibt die Versicherung als #132;sinnvoll #147;, denn sie entlaste die Kreditlinie #150; #132;gerade momentan, da die Banken restriktiv und zu eng in ihren Linien sind. #147; Er verweist darum Firmen mit Bürgschaftsbedarf direkt an einen entsprechenden Anbieter.

Nach Prüfung der Vermögensverhältnisse übernimmt der Versicherer eine selbstschuldnerische Bürgschaft (seltener auch eine Ausfallbürgschaft) für den Versicherungsnehmer. Letzterer ist somit gesetzlich und vertraglich abgesichert. Die dafür zu zahlende Prämie ist abhängig von Art und Höhe der benötigten Bürgschaften sowie vom Gesamtbedarf. Die Anbieter versprechen im Allgemeinen günstigere Konditionen gegenüber den Avalkrediten der Kreditinstitute. Nach Angaben der VHV Vereinigte Haftpflichtversicherung hatten die Kautionsversicherer Ende 2001 einen gemeinsamen Marktanteil von lediglich 17 Prozent, den Rest hatten die Banken inne. Jedoch zeige die Tendenz dahin, dass die Versicherer ihren Anteil steigern.

Die Antworten auf fünf wichtige Fragen zum Thema "Kautionsversicherungen" finden Sie auf der folgenden Seite.

Für wen, zu welchen Kosten und Bedingungen?

1. In welchen Branchen sind Kautionsversicherungen üblich?

Kautionsversicherungen werden überwiegend im Bauhaupt- und Nebengewerbe sowie im Maschinen- und Anlagenbau abgeschlossen.

2. Welches sind die gängigen Bürgschaftsarten?

Ausführungsbürgschaften für die Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung;

Gewährleistungsbürgschaften für die Sicherstellung der Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen;

Vertragserfüllungsbürgschaften für die Sicherstellung vertragsgemäßer Ausführung und Gewährleistung.

Des Weiteren sind je nach Anbieter auch Bietungsbürgerschaften, Vorauszahlungs- und Anzahlungsbürgschaften, Zollbürgschaften, Auslandsbürgschaften und Spezialbürgschaften verfügbar.

3. Welche Voraussetzungen muss der Versicherungsnehmer erfüllen?

Das Unternehmen muss üblicherweise zwei Jahre bestehen. Es ist für den Abschluss eine positive Bonitätsbeurteilung der Banken und Handelsauskunfteien nötig. In Abhängigkeit von der Beurteilung und vom Bürgschaftsrisiko müssen Sicherheiten vorgewiesen werden. Die Obergrenze für die Bürgschaftslaufzeit beträgt fünf Jahre.

4. Wie hoch sind die abgedeckten Beträge?

Ein Standard-Kautionsvertrag mit einem Jahr Laufzeit deckt einen Bürgschaftsbedarf von bis zu 1,5 Millionen Euro ab. Für höhere Summen lassen sich Verträge zu Sonderkonditionen abschließen. Die maximale Einzelbürgschaft beträgt im Regelfall zehn bis 25 Prozent des Gesamtbürgschaftsrahmens.

5. Welche Anbieter gibt es?

Die Vereinigte Haftpflichtversicherung (VHV) bietet Bürgschaften und Kautionsversicherungen über ihre Tochtergesellschaft #132;Deutsche Kautionsversicherung für die Bauwirtschaft AG #147; an. Der Bürgschaftsservice wurde in Zusammenarbeit mit Verbänden der deutschen Bauwirtschaft entwickelt, die Kautionsversicherung mit Verbänden des baunahen Handwerks. Zudem beruft sich das Unternehmen auf Jahrzehnte lange Erfahrung im Baugewerbe. Weitere Kautionsversicherer sind unter anderem Allgemeine Kreditversicherung Coface AG, Hermes Kreditversicherungs AG, Gerling Speziale Kreditversicherungs-AG, Zürich Kautions- und Kreditversicherungs-AG, R + V Allgemeine Versicherung AG, Gothaer Kredit versicherung AG und Winterthur

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