Handwerk Archiv
Foto: handwerk.com

Neuer Gesetzentwurf

Soka-Bau: Rettung per Gesetz

Ein neues Gesetz soll die Soka-Bau vor einer möglichen Insolvenz retten.

„Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (Sozialkassensicherungsgesetz – SokaSiG)“ steht über dem Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU und SPD. Damit wollen sie alle seit 2006 in Kraft getretenen allgemeinverbindlichen Tarifverträge zum Sozialkassenverfahren (VTV) für alle Arbeitgeber im Baugewerbe verbindlich anordnen.

Anlass für das Gesetzesvorhaben sind zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Das Gericht hat die Allgemeinverbindlicherklärungen der VTV für die Jahre 2008, 2010 und 2014 für unwirksam erklärt. Das könnte weitreichende Folgen haben: Diese Entscheidungen seien dazu geeignet, den weiteren Bestand des Sozialkassenverfahrens zu gefährden und zu Nachteilen für die Betriebe und deren Arbeitnehmer zu führen, heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. So müsse die Soka ohne das SokaSiG Rücklagen für mögliche Rückforderungen bilden, was aus den laufenden Beiträgen nicht möglich sei. Zudem erschwerten die BAG-Entscheidungen auch den Einzug jener noch ausstehenden Beiträge, deren Allgemeinverbindlichkeit wirksam ist.

Ohne „ein Rettungsgesetz“ sei „eine Insolvenz der SOKA-BAU kaum vermeidbar“, warnten die Tarifparteien in einem gemeinsamen Papier. Auch das „Überleben“ von fast 200 Ausbildungszentren hänge davon ab.

(jw)

Weitere Themen, die Sie interessieren könnten:
Mindestbeitrag: Soka-Bau schafft Ausnahme für Härtefälle
Urteil: Soka Bau verletzt kein Menschenrecht
Bundesarbeitsgericht: Soka-Bau: Alte Tarifverträge nicht allgemeinverbindlich

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Kein Mindestlohn gezahlt: Das ist laut Bundesarbeitsgericht eine Ordnungswidrigkeit.

Personal

Haften GmbH-Geschäftsführer persönlich für den Mindestlohn?

Eine GmbH zahlt keinen Lohn mehr und meldet Insolvenz an. Ein Mitarbeiter verklagt die Geschäftsführer auf Zahlung des Mindestlohns als Schadenersatz.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Vorsicht: Wenn Unternehmen ihre Belegschaft nicht mehr bezahlen, ist das ein großes Warnsignal für eine bevorstehende Insolvenz.

Unternehmensfinanzierung

Geschäftspartner pleite? 10 Warnzeichen für eine Insolvenz

Ist Ihr Kunde insolvent, kann das für Ihren Betrieb gefährlich werden. Das sind typische Warnzeichen für eine Insolvenz und so können Sie sich schützen.

    • Unternehmensfinanzierung
K.O. durch formalen Fehler: Betriebsprüfer werden sich nicht erst Protokolldateien anschauen, wenn Änderungen im elektronischen Fahrtenbuch möglich und dort nicht sofort erkennbar sind

Steuern

Kein Vertrauensschutz für elektronisches Fahrtenbuch

Wer ein elektronisches Fahrtenbuch führt, sollte den Fall dieses Geschäftsführers kennen. Er zeigt: Vertrauensschutz ist nur unter einer Voraussetzung möglich.

    • Steuern
Ab dem 1. Januar 2024 wird der gesetzliche Mindestlohn bundesweit um 41 Cent angehoben.

Gesetzlicher Mindestlohn steigt 2024 auf 12,41 Euro

Die Bundesregierung gibt grünes Licht für die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns: Er steigt 2024 um 41 Cent – das hat auch Folgen für Minijobs.