Bei Arbeitsverhältnissen zwischen Angehörigen schauen Finanzbeamte ganz genau hin. Wie das Internetportal redmark.de berichtet, müssen Arbeitgeber in solchen Fällen nachweisen, dass der Angehörige tatsächlich steuerlich anzuerkennende Leistungen erbracht hat und nicht nur aus familiären Gründen eingestellt wurde. Aus diesem Grund sollten Arbeitsverträge schriftlich abgefasst und Stundennachweise geführt werden.
Hilfreich sind in solchen Fällen allerdings auch Zeugenaussagen, wie ein Fall vor dem Finanzgericht Sachsen zeigt: Im Streit mit dem Finanzamt ließ sich dort eine Unternehmerin von einer Mitarbeiterin bestätigen, dass ihr Sohn im Betrieb vereinbarungsgemäß gearbeitet hatte, berichtet redmark.de.
Weitere Infos:
Finanzgericht Sachsen: Urteil vom 17. April 2009, Az 6 K 1713/05
redmark.de: Nachweispflicht bei Arbeitsverhältnis zwischen Angehörigen
Urteil: Stundenzettel für den Nachwuchs
(jw)