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Kein Pardon bei Verletzungen

Fahrlässiger Azubi haftet voll

Auch Azubis müssen zahlen, wenn sie Kollegen fahrlässig verletzen. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.

Der Fall: Ein Lehrling (damals 19) hatte einen Kollegen ohne Grund mit einem Wuchtgewicht beworfen und am Augen getroffen. Das Wuchtgewicht war klein, nur 10 Gramm schwer, die Verletzung wohl nicht geplant, zumal der Azubi das Gewicht, ohne hinzuschauen, hinter sich geworfen und den Kollegen in 10 Meter Entfernung getroffen hatte. Doch das Opfer muss seitdem mit Einschränkungen aufgrund einer Hornhautnarbe leben.

Das Landesarbeitsgericht Hessen hatte den Werfer schon 2013 zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 25.000 Euro verurteilt (wir berichteten). Die Begründung der Richter damals: Wäre es zu der Verletzung infolge einer betrieblichen Tätigkeit gekommen, wäre der Azubi nicht haftbar gewesen. Doch hier habe der Azubi fahrlässig die Gesundheit seines Kollegen geschädigt.

Der Azubi zog gegen dieses Urteil vor das Bundesarbeitsgericht – und verlor. Er habe fahrlässig und ohne betrieblichen Anlass gehandelt. Es gebe in diesem Fall keinen Grund für einen Haftungssauschluss.



(jw)

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