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IAA

Sorgenfrei in der zweiten Reihe?

Jahrelang gehörten Parkprobleme zu den Alltagssorgen von Handwerkern. Knöllchen für das Entladen vor der Filiale oder das Parken vor dem Haus des Kunden konnten fest einkalkuliert werden. Inzwischen hat sich die Stimmung gewandelt: Vom Knöllchen-Abo bis zur dauerhaften Ausnahmegenehmigung reichen die Lösungen. Wie beurteilen Sie die Parksituation ? Schreiben Sie Ihre Meinung an redaktion@handwerk.com.

Hessen hat mit einer Art Knöllchen-Abo die ungewöhnlichste Lösung für die Parkpatzsorgen gefunden. Der Handwerker kauft einen Abreißblock mit Ausnahmegenehmigungen. Parkt er im Halteverbot, dann füllt einen Zettel mit Datum und Ort aus und legt ihn von außen sichtbar ins Auto.

Diese und andere Lösungen der Bundesländer präsentierte Christine Kramer vom Bundesministerium für Verkehr währen der IAA in Hannover. Auf dem Nutzfahrzeugtag des deutschen Handwerks vermeldete die Ministerialrätin eine Entspannung in der Parkplatzfrage des Handwerkerparkens. So wird zum Beispiel in Berlin das Parken in zweiter Reihe in Nebenstraßen geduldet. In den anderen Bundesländern sei jedoch eine andere Regelung verbreitet: die zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung: Handwerker können bei ihren Gemeinden Schilder kaufen, die es ihnen gestatten im Halteverbot, neben ungefütterten Parkuhren oder in Fußgängerzonen zu parken.

Dieses Prinzip wird in den Bundesländern nur leicht variiert: In Brandenburg kommen nur Werkstattwagen für eine Dauerausnahme in Frage, Hamburg gewährt sie nur bestimmten Gewerken und Nordrhein-Westfalen berücksichtigt bei der Vergabe den Gewinnvorteil für die Inhaber von Genehmigungen, das heißt im Klartext: Dort sind einjährige Ausnahmegenehmigungen am teuersten.

In den Ländern herrsche allgemein Zufriedenheit mit den jeweiligen Lösungen, fasste Christine Kramer zusammen. Diese Zufriedenheit kann Detlef Müller-Röske von den Unternehmerverbänden des Handwerks in Niedersachsen bestätigen: "Das trifft weitgehend zu. Die Genehmigungen werden problemlos ausgestellt." Auch bei den rund 500 Mitgliedern der niedersächsischen Zahntechniker-Innung gibt es "keine Klagen", fasst Geschäftsführerin Viola Ullrich zusammen. Ausgestattet mit dem Schild "eilige Arzneimittel" halten die Botenfahrzeuge auch in Parkverbotszonen ohne Probleme.

In Magdeburg hat die Kreishandwerkerschaft Regelungen mit Ordnungs- und Tiefbauamt getroffen. Eine kostenlose Parkscheibe mit Telefonnummer des Handwerksbetriebs schützt seit März vor Strafzetteln beim Be- und Entladen. Notversorger wie Elektro- und Sanitärbetriebe müssen eine Sondergenehmigung kaufen. "Mehr können wir nicht regeln", sagt Peter Telloke Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Magdeburg," da würden die Ämter nicht mitspielen." Von der Stadt wünscht er sich besonders bei öffentlichen Aufträgen eine großzügigere Ausweisung von Parkflächen.

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