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Überblick

2001 kommt die nächste Steuerreform

Die Steuerreform des vergangenen Jahres ist noch nicht ganz verdaut, schon droht die nächste Runde. Steuersenkungen gehen mit der Streichung von Vorteilen einher.

Senkung der Einkommensteuersätze und Anhebung der Grundfreibeträge: Der Höchststeuersatz soll bis 2005 auf 45 Prozent fallen, während der Eingangssteuersatz stufenweise um 7,9 Prozent gesenkt wird. Die Grundfreibeträge steigen bis 2005 von derzeit 13 499 Mark auf 15 011 Mark. Die umstrittene Tarifbegrenzung für gewerbliche Einkünfte (§ 32 c EStG) wird am 1. Januar 2001 gestrichen. Die Verlagerung der Einkünfte auf Kinder, Eltern und Großeltern wird in Zukunft attraktiver. Kinder, die von den Eltern Geld geschenkt bekommen, können 2001 steuerfreie Zinseinkünfte in Höhe von 17 193 Mark erzielen.

Besteuerung von Dividenden:Aktionäre mit einem Steuersatz unter 40 Prozent werden schlechter gestellt. Dividenden werden mit der Reform nur noch zur Hälfte besteuert (Halbeinkünfteverfahren), es entfällt jedoch die Anrechnung der Körperschaftsteuer. Werbungskosten wie Depotgebühren und Ankaufsspesen dürfen nur noch zur Hälfte geltend gemacht werden.

Betriebsveräußerung: Der Feibetrag für Unternehmer, die ihren Betrieb aus Altersgründen verkaufen, soll von 60.000 auf 100.000 Mark angehoben werden, Veräußerungsgewinne können bereits 2001 statt erst 2002 steuerfrei realisiert werden.

Senkung der Kapitalertragsteuer: Diese (derzeit 25 Prozent) soll von den Banken nur noch in Höhe von 20 Prozent einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden.

Ansparabschreibung erneut auf der Streichliste: Unternehmer, die in den nächsten zwei Jahren investieren möchten, dürfen dieses Jahr letztmals 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten steuermindernd abschreiben. Es muss sich bei den geplanten Investitionen um neue bewegliche Anlagegegenstände handeln (Pkw, Maschinen, Ladeneinrichtung).

Abschreibung: Die Finanzverwaltung arbeitet bereits seit Monaten an neuen Tabellen, die die Abschreibungsdauer von betrieblichen Anlagegegenständen verlängern soll. Außerdem soll die degressive AfA von derzeit 30 Prozent auf jährlich 20 Prozent gesenkt werden. Am günstigsten ist, sämtliche im Jahr 2000 erworbene Wirtschaftsgüter degressiv abzuschreiben.

Personengesellschaften und Einzelunternehmer: Unternehmern dieser beiden Rechtsformen sollen ab 2001 zur Entlastung Wahlrechte eingeräumt werden, um die Steuerlast zu senken. Erstens kann die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe den Gewinn mindern und gleichzeitig auf die Steuerschuld angerechnet werden. Damit sind die Unternehmer beinahe unbelastet von der Gewerbesteuer. Zweitens können sie zur Besteuerung wie Kapitalgesellschaften optieren.

Senkung der Körperschaftsteuer: Um den Wirtschaftsstandort Deutschland für ausländische Investoren interessanter zu machen, wird der Körperschaftsteuersatz von derzeit 40 Prozent auf 25 Prozent gesenkt. Mit Gewerbesteuer werden Kapitalgesellschaften dann nur noch mit 38 Prozent zur Kasse gebeten.

Veräußerungen von Beteiligungen: Veräußert eine Kapitalgesellschaft Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft, soll die Veräußerung ab dem Jahr 2001 steuerfrei gestellt werden.

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