Foto: alexandre zveiger - Fotolia.com

Politik und Gesellschaft

Kein Sex am Wäschetrockner, Erpressung, Klage

Ein Auftrag zwischen Schäferstündchen und Amtsgericht: Diese Begegnung ging für einen SHK-Meister und seine Kundinnen schlecht aus, aber ganz unterschiedlich.

Es könnte so einfach sein: Eine Kundin hat einen defekten Wäschetrockner. Der SHK-Fachmann repariert ihn, wird bezahlt, alle gehen zufrieden ihrer Wege.

Doch kaum kommen freizügige Fotos, die Aussicht auf einen Dreier und Geldsorgen ins Spiel, endet ein gewöhnlicher Auftrag im heillosen Chaos. Wie das vor dem Amtsgericht aufgelöst wurde, berichtet die Mainpost.

Vor Gericht stehen: Eine 27-jährige und eine 29-jährige Frau, beide verheiratet. Kläger ist der Handwerker. Der Vorwurf: Erpressung.

Die Sicht des Handwerkers: Die beiden Damen hätten ihn zur Reparatur eines defekten Wäschetrockners gerufen. Noch vor dem Vor-Ort-Termin habe er freizügige Fotos erhalten, sei gebeten worden, Sekt mitzubringen. Für 1800 Euro hätten die Frauen ihm schließlich Sex offeriert. Er habe abgelehnt.

Dann wurde es schmutzig. Die Drohung: Man würde verbreiten, der Handwerker versuche, Damen anzufassen. Hinzu kamen Drohnachrichten per Handy, man würde ihn wegen Belästigung anzeigen.

Die Frauen äußerten sich zunächst nicht, brachen schließlich aber ihr Schweigen vor Gericht. Sie gaben zu, auf eine kostenlose Reparatur gehofft zu haben. Zudem habe der Handwerker ihnen 300 Euro für Sex geboten. Dazu der Handwerker: „Das Wort Sex“ sei nie gefallen.

Gegen eine Zahlung von insgesamt 1500 Euro stellte das Gericht das Verfahren wegen Erpressung gegen die Frauen ein. Der Handwerker war aufgrund der Geschichte seine Freundin los.

So verloren alle. Auch der Trockner. Der wurde nicht repariert.

Auch interessant:

Horrorkundin: Verführung missglückt, Wand verpfuscht, Maler verklagt

Diese Kundin machte ihrem Maler schöne Augen, doch der lehnte ab und ergriff unverrichteter Arbeit die Flucht. Folge: Schadensersatzklage.
Artikel lesen

Beschwerde über Betrieb gerät zum Griff ins Klo

Ein schwäbischer Schulleiter ist nicht einverstanden: Mit so einer Werbung soll ein Handwerker nicht auf dem Gelände seiner Schule parken. Dabei wirbt der Betrieb eigentlich nur mit einem witzigen Detail.
Artikel lesen

Frustriert von der Mitarbeitersuche?

handwerk.com und die Schlütersche helfen Ihnen Ihre offenen Stellen einfach, zeit- und kostensparend mit den richtigen Kandidaten zu besetzen! Mehr als 500 Betriebe vertrauen uns bei der Mitarbeitersuche!

Jetzt Bewerber finden!

Wir haben noch mehr für Sie!

Praktische Tipps zur Betriebsführung und Erfahrungsberichte von Kollegen gibt es dienstags und donnerstags auch direkt ins Postfach: nützlich, übersichtlich und auf den Punkt.
Melden Sie sich jetzt für unseren Newsletter an - schnell und kostenlos!
Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Die Übermittlung erfolgt verschlüsselt. Zu statistischen Zwecken führen wir ein anonymisiertes Link-Tracking durch.
Die Inflationsprämie vom Betrieb löst nicht bei jedem Mitarbeitenden Dankbarkeit aus.

Reaktionen von Mitarbeitenden

Inflationsprämie: Können Betriebe ein Dankeschön erwarten?

Zwei Handwerker zahlen ihren Teams die Inflationsprämie in voller Höhe. Die Mitarbeitenden reagieren recht unterschiedlich.

    • Personal
Stellenanzeigen dürfen niemanden wegen seines Geschlechts diskriminieren. Was aber, wenn ein Bewerber Fehler systematisch ausnutzt?

„Sekretärin gesucht“

Berechtigte Klage gegen Diskriminierung oder Geschäftsmodell?

Ein Mann bewirbt sich mit schlechten Unterlagen auf fehlerhafte Stellenanzeigen und klagt gegen die Ablehnung. Ein Gericht fällt ein eindeutiges Urteil.

    • Personal, Recht, Arbeitsrecht
Eine fehlerhafte Beratung kann teuer werden, wenn dem Kunden deswegen Fördergelder entgehen.

Urteil

Keine KfW-Förderung: Wann haftet der Energieberater?

Eine schlechte Beratung kostete eine Eigenheimbesitzerin die KfW-Förderung. Sie klagte auf eine Ersatzzahlung. Das Gericht fällte ein eindeutiges Urteil.

    • Recht
Entspannte Mütter, entspannte Kinder: Attraktiv für Frauen mit Familien sind Arbeitgeber dann, wenn sie flexible Arbeitszeiten anbieten.

Ideen sind gefragt

4 Tipps: So werden Betriebe attraktive Arbeitgeber für Mütter

Flexible Arbeitszeiten, Kinderbetreuung, Ferienaktionen: Darauf sollten Betriebe setzen, die Mütter beschäftigen wollen. Doch auch andere Kleinigkeiten machen den Unterschied.

    • Personal