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Foto: handwerk.com

Beweislage extrem

Nicht gerade ein Schnellgericht

Bis Wirtschaftsbetrüger vor Gericht gezerrt werden, können Jahre vergehen. Eine Mitschuld daran tragen ausgerechnet die digitalen Medien, die das Leben eigentlich beschleunigen sollten. Ein aktueller Fall.

Ein kurzer Blick zurück: Berichte über die „Meditower-Razzia“ geistern vor ziemlich genau 5 Jahren durch die Zeitungslandschaft. 260 Mitarbeiter des Hauptzollamtes Düsseldorf filzen „Baustellen, Firmen und Wohnungen in Nordrhein-Westfalen, darunter auch die Meditower-Baustelle in Hilden“, schreibt rp-online.de.

Und auch daran erinnert das Internetportal der Rheinischen Post: Der Tipp „für die Razzia der Zoll-Fahnder“ kommt von zwei aufmerksamen Zeitgenossen. Der damalige Bürgermeister Günter Scheib registriert bereits 2008, dass „immer mehr polnische Subunternehmer“ ihr Gewerbe im Hildener Rathaus anmelden: "Und zwar alle unter der selben Adresse, Feldstraße 34.“

Also informiert er die Kreishandwerkerschaft. Deren Hauptgeschäftsführer inspiziert das „abbruchreife Eckhaus“ und sieht zahlreiche „Autos mit polnischen Kennzeichen im Hof“. Martin Lindemann sei „sofort klar gewesen, dass dort etwas nicht stimmen könne“.

Seltsam: Alle sind selbstständig, der Auftraggeber ist immer identisch - lesen Sie Seite 2.

Heute: Exorbitante Datenflut

Privatdetektive ermitteln im Auftrag der Handwerkskammer Düsseldorf, dass „die in Hilden als Selbstständige gemeldeten Polen auf mehreren Baustellen arbeiten, aber immer für den selben Auftraggeber." Keine Frage, ein Hinweis auf Scheinselbstständigkeit.
 
Der Geschäftsführer eines Bauunternehmens wird nach der Razzia 2009 festgenommen, sitzt dreieinhalb Wochen in Untersuchungshaft, ehe er „gegen eine hohe Kaution“ freikommt. Und einmal mehr zeigt sich, wie lange sich Ermittlungen hinziehen können. Für die Anklageschrift benötigt die Staatsanwaltschaft Wuppertal vier Jahre, im Juli 2013 wird Anklage erhoben.
 
Derzeit prüfe die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wuppertal, ob sie die Anklage zulässt, schreibt rp-online.de. Eine Sprecherin des Landgerichtes wird so zitiert: "Es ist noch keine Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens gefallen.“ Entsprechend stehe auch noch kein Termin für eine Hauptverhandlung fest.
 
Schnell geht anders, oder? Ein Rechtsanwalt kommentiert gegenüber handwerk.com: „Dass nach 4 Jahren Anklage erhoben wird, ist kein Einzelfall. Ich begleite derzeit ein Verfahren, in dem seit dreieinhalb Jahren ermittelt wird.“ Und was bremst die Staatsanwaltschaften aus?
 
Die seltsame Antwort: Digitale Wunder wie WhatsApp – und schrecklich banale Informationen.

Früher: Komische Kladden

Wie „unglaublich aufwendig“ Ermittlungen sein können, verdeutlicht der Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Wuppertal auf Nachfrage von handwerk.com. Die Beweisstücke, die sichergestellt werden, bestehen „heutzutage nicht nur aus Schriftstücken, sondern aus Computerdateien mit zum Teil exorbitanten Größenordnungen", sagt Wolf-Tilmann Baumert. Früher war der Ablauf also tatsächlich schneller?

„Ja“, bestätigt Baumert, „es gab weniger Daten, im Betrieb eine Buchhaltung, vielleicht hat noch jemand ein paar komische Kladden geführt – das war's.“

Der normale Ablauf einer Ermittlung: Die Polizei bereitet die Daten auf, die Staatsanwaltschaft bewertet wiederum die Erkenntnisse, die daraus gewonnen werden. Die besondere Herausforderung im Jahre 2014 nach Baumerts Darstellung: „Es gibt Datensicherungen und ausgelagerte Dateien auf irgendwelchen Servern, die Sie erst einmal kriegen müssen.“ Und ganz aktuell könnten beispielsweise Mobiltelefone mit WhatsApp die Arbeit der Ermittler ausbremsen. Einerseits "ist es unglaublich, was sich die Leute alles schreiben“, seufzt Baumert. Andererseits könne in jeder noch so banalen Nachricht ein wichtiger Hinweis versteckt sein: "Und das bestätigt sich immer wieder.“

Wenn es im Meditower-Fall zum Verfahren kommt, müssen sich zwei Männer „als Arbeitgeber des Betrugs (Strafgesetzbuch Paragraf 263) und der Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt (Strafgesetzbuch Paragraf 266a)“ verantworten, schreibt rp-online.de. Der Schaden durch die Hinterziehung von Sozialabgaben durch Scheinselbstständigkeit soll "mehrere 100.000 Euro" betragen.

(sfk)

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